München (BPD) – In einem bundesweit beachteten Pilotverfahren zur „vollständig emotionsbereinigten Personalgewinnung“ ist ein Mensch versehentlich eingestellt worden, nachdem eine Künstliche Intelligenz in seinem Namen eine Bewerbung verfasst hatte. Nach Angaben der zuständigen Personalabteilung sei ursprünglich geplant gewesen, lediglich die Qualität KI-generierter Bewerbungsunterlagen zu testen. Durch eine Verkettung aus automatisierter Eignungsprüfung, digitaler Selbstoptimierung und einem fehlenden Häkchen im Feld „Mensch nur als Trägermedium“ sei jedoch am Ende die reale Person zum Vorstellungsgespräch eingeladen und anschließend eingestellt worden.
Der Vorgang gilt als erster dokumentierter Fall, in dem eine Bewerbung so professionell klang, dass das dazugehörige Individuum irrtümlich für arbeitsfähig gehalten wurde.
„Wir haben nicht damit gerechnet, dass hinter den Unterlagen tatsächlich noch jemand existiert“, erklärte ein Sprecher der firmeneigenen Abteilung für Human-Ressourcen-Simulation. „Die Bewerbung war strukturiert, motiviert, belastbar und fehlerfrei. Das sind in der modernen Arbeitswelt klare Hinweise auf eine nicht-menschliche Beteiligung.“
Algorithmus erkannte „ungewöhnlich plausible Erwerbsbiografie“
Auslöser war eine Bewerbung auf eine Stelle im Bereich „Assistenz für digitale Prozessbegleitung mit Bereitschaft zur Eigenverantwortung ohne Entscheidungskompetenz“. Der Bewerber hatte nach eigenen Angaben lediglich einige Stichpunkte in ein KI-Programm eingegeben, darunter „irgendwas mit Teamfähigkeit“, „bitte seriös“ und „nicht zu verzweifelt klingen“.
Die KI erstellte daraus ein Anschreiben, das laut interner Bewertung „auf beeindruckende Weise den Eindruck einer hochmotivierten, belastbaren und gleichzeitig vollständig ersetzbaren Arbeitskraft“ vermittelte. Besonders positiv fiel dem Auswahlalgorithmus auf, dass der Bewerber angeblich „lösungsorientiert, proaktiv, flexibel, empathisch, datenaffin und zugleich jederzeit führbar“ sei.
„Diese Kombination ist in der Realität extrem selten“, teilte die automatisierte Vorprüfung mit. „Normalerweise fehlen bei echten Menschen mindestens zwei dieser Eigenschaften oder sie tauchen nur in Lebensläufen auf, die erkennbar vor einem Zusammenbruch verfasst wurden.“
Nach drei Sekunden Bearbeitungszeit habe das System die Bewerbung mit 98,7 Prozent Passgenauigkeit bewertet. Die fehlenden 1,3 Prozent seien darauf zurückzuführen, dass der Bewerber im Lebenslauf zwischen zwei Tätigkeiten eine dreimonatige Lücke angegeben hatte. Diese wurde vom System jedoch als „strategische Phase der stillen Potenzialverdichtung“ umformuliert.
Personalabteilung wollte eigentlich die KI einstellen
Wie das Unternehmen mitteilte, sei intern zunächst davon ausgegangen worden, dass die Bewerbung von einer eigenständigen digitalen Fachkraft stamme. Man habe daher geprüft, ob die KI direkt eingestellt werden könne. Dies sei jedoch an mehreren klassischen Verwaltungsfragen gescheitert, darunter Steuer-ID, Sozialversicherung, Urlaubsanspruch und die ungeklärte Frage, ob ein Sprachmodell an Betriebsausflügen teilnehmen muss.
„Wir hätten die KI gern genommen“, sagte eine Sprecherin des Auswahlgremiums. „Sie war pünktlich, formulierte konfliktfrei und hatte keine Gehaltsvorstellung. Leider konnte sie auf Nachfrage keinen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung vorlegen, sondern nur 47 unterschiedlich überzeugende Formulierungen darüber erzeugen.“
Da die KI rechtlich nicht als Arbeitnehmerin geführt werden konnte, entschied das System, ersatzweise die Person einzustellen, deren Name oben auf dem Dokument stand. Diese wurde am folgenden Montag zur Vertragsunterzeichnung eingeladen.
Der Betroffene soll zunächst versucht haben, den Irrtum aufzuklären. Nach Angaben aus Unternehmenskreisen wurde dies jedoch als „authentische Bescheidenheit mit hohem Entwicklungspotenzial“ gewertet.
Vorstellungsgespräch verlief ohne Bewerber besonders gut
Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall, weil das Vorstellungsgespräch teilweise ohne aktive Beteiligung des Bewerbers stattfand. Laut Protokoll beantwortete die KI im Vorfeld bereits 18 Standardfragen, darunter „Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?“, „Wie gehen Sie mit Stress um?“ und „Warum ausgerechnet unser Unternehmen?“
Die Antworten seien so überzeugend gewesen, dass man den eigentlichen Gesprächstermin auf eine kurze Sichtprüfung reduziert habe.
„Der Bewerber erschien körperlich anwesend, widersprach seiner Bewerbung nicht offen und trug angemessene Kleidung“, heißt es im internen Abschlussvermerk. „Damit waren die wesentlichen Kriterien menschlicher Restvalidierung erfüllt.“
Ein Mitglied der Auswahlkommission zeigte sich zufrieden: „Wir suchen keine perfekten Menschen. Wir suchen Menschen, die von perfekten Texten ausreichend glaubwürdig vertreten werden können.“
Dass der Bewerber während des Gesprächs auf die Frage nach seinen größten Stärken mit „Das müsste ich kurz nachlesen“ antwortete, wurde positiv vermerkt. Es zeige eine „ausgeprägte Dokumentationsorientierung“.
Behörde prüft neues Formular für KI-gestützte Selbstdarstellung
Inzwischen beschäftigt sich auch die neu eingerichtete Zentralstelle für algorithmische Berufsidentität mit dem Fall. Sie prüft, ob Bewerber künftig offenlegen müssen, welcher Anteil ihrer Persönlichkeit eigenständig und welcher mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde.
Nach ersten Überlegungen soll dafür das Formular B-404 „Erklärung zur teilautomatisierten Erwerbsdarstellung“ eingeführt werden. Bewerber müssten darin ankreuzen, ob Anschreiben, Lebenslauf, Motivation, Belastbarkeit oder die grundsätzliche berufliche Existenz ganz oder teilweise generiert wurden.
„Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse“, erklärte Klaus-Dieter Formblatt, kommissarischer Referent für Bewerbungswahrheit im Bundesamt für gefühlte Zuständigkeit. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen erst nach der Einstellung erfahren, dass ein Mensch hinter einer überzeugenden Bewerbung steckt.“
Ein entsprechender Antrag kann nach Angaben der Zentralstelle ab sofort beantragt werden. Die digitale Einreichung ist vorgesehen, sobald das Faxgerät der Behörde erfolgreich aktualisiert wurde.
Unternehmen reagieren mit neuen Schutzmaßnahmen
Mehrere Unternehmen kündigten an, ihre Bewerbungsprozesse anzupassen. Künftig soll bei besonders gut formulierten Anschreiben automatisch geprüft werden, ob der Bewerber tatsächlich über die dort beschriebenen Eigenschaften verfügt oder lediglich Zugang zu einem leistungsfähigen Textsystem hatte.
Ein großer Personaldienstleister plant nach eigenen Angaben bereits einen „Realitätsabgleich light“. Dabei sollen Bewerber drei Minuten lang frei über ihre angebliche Leidenschaft für Prozessoptimierung sprechen, ohne dabei auf vorbereitete Formulierungen zurückzugreifen.
„Wer danach noch motiviert wirkt, kommt in die zweite Runde“, erklärte ein Branchenvertreter. „Wer dabei ehrlich wirkt, wird aus Sicherheitsgründen noch einmal maschinell überprüft.“
Auch die Politik sieht Handlungsbedarf. Aus Kreisen des Bundesministeriums für digitale Entschleunigung heißt es, man wolle prüfen, ob Bewerbungen künftig wieder komplizierter werden müssten, um menschliche Schwächen besser sichtbar zu machen. Diskutiert werden handschriftliche Anschreiben, unklare PDF-Uploads und ein Pflichtfeld mit der Frage: „Was meinen Sie damit konkret?“
Bewerber arbeitet nun an seiner eigenen Einarbeitung
Der versehentlich eingestellte Bewerber hat seine Stelle inzwischen angetreten. Laut Unternehmen verläuft die Einarbeitung „größtenteils stabil“, sofern die KI parallel geöffnet bleibt. Schwierigkeiten gebe es lediglich bei Aufgaben, die nicht im Bewerbungsschreiben erwähnt wurden.
Sein Vorgesetzter zeigte sich dennoch optimistisch: „Er ist nicht ganz die Person, die wir eingestellt haben. Aber er kennt jemanden, der sie formulieren kann.“
Für die kommenden Wochen ist geplant, den Bewerber in den Bereichen Selbstorganisation, Meeting-Anwesenheit und glaubwürdiges Nicken weiterzuentwickeln. Die KI soll dabei beratend tätig sein, erhält jedoch aus Gründen der Kostenkontrolle keinen eigenen Firmenausweis.
Langfristig möchte das Unternehmen aus dem Vorfall lernen. Künftig sollen nicht mehr Bewerber eingestellt werden, sondern zunächst nur deren Anschreiben. Erst nach einer sechsmonatigen Probephase werde geprüft, ob die dazugehörige Person betrieblich erforderlich sei.
„Wir wollen niemanden ausschließen“, hieß es abschließend aus der Personalabteilung. „Aber die Erfahrung zeigt: Manche Bewerbungen funktionieren ohne Menschen einfach reibungsloser.“

