Neustadt 2030 (BPD) – Mieterinnen und Mieter müssen Schimmel in Wohnungen künftig grundsätzlich als „natürliche Raumbegrünung mit mietvertragsnaher Klimafunktion“ akzeptieren. Das sieht eine neue Wohnraum-Auslegungsverordnung vor, die nach Angaben des Bundesamts für nachhaltige Mängelumdeutung den angespannten Wohnungsmarkt „sprachlich entlasten“ und zugleich „ökologische Potenziale bislang negativ bewerteter Wandentwicklungen“ anerkennen soll.
Demnach gilt Schimmelbefall in Wohnräumen künftig nicht mehr automatisch als Mangel, sondern zunächst als „biologisch aktives Gestaltungselement“. Erst wenn der Schimmel nachweislich weder optisch beruhigend noch raumklimatisch ambitioniert wirkt, kann weiterhin eine Prüfung beantragt werden. Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden.
„Wir müssen weg von der Defizitperspektive auf feuchte Wände“, erklärte Klaus-Dieter Formblatt, Sonderbeauftragter der Zentralstelle für wohnliche Tatsachenumdeutung. „Was früher als Bauschaden galt, kann im Jahr 2030 durchaus als dezentrale Fassadenbegrünung im Innenbereich verstanden werden.“
Aus Mangel wird Merkmal
Nach Angaben aus Regierungskreisen soll die neue Regelung vor allem Vermieter, Hausverwaltungen und kommunale Beschwerdestellen entlasten. Die Zahl der gemeldeten Schimmelfälle sei in den vergangenen Jahren so stark gestiegen, dass eine vollständige Bearbeitung „nur noch durch begriffliche Neusortierung“ möglich sei.
Statt von Schimmel, Feuchtigkeit oder Gesundheitsrisiko soll künftig bevorzugt von „wohnraumnaher Sporenstruktur“, „atmungsaktiver Wandpatina“ oder „niedrigschwelliger Naturintegration“ gesprochen werden. In Mietverträgen könne der Befall künftig als Ausstattungspunkt aufgeführt werden, ähnlich wie Balkon, Kellerabteil oder Laminat.
„Viele Bürger wünschen sich mehr Grün in der Stadt“, sagte eine Sprecherin des Bundesministeriums für bezahlbare Zustände. „Wir haben lediglich festgestellt, dass dieses Grün in zahlreichen Wohnungen bereits vorhanden ist, ohne dass dafür zusätzliche Fördermittel beantragt werden mussten.“
Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse. Insbesondere in Altbauwohnungen solle verhindert werden, dass Mieter „vorschnell von Problemen sprechen, nur weil sich eine Wand eigenständig weiterentwickelt“.
Mietminderung nur nach Floragutachten
Künftig müssen Mieter, die eine Mietminderung wegen Schimmel geltend machen wollen, zunächst ein Floragutachten einreichen. Darin muss nachgewiesen werden, dass es sich bei der Wandbegrünung nicht um eine „zumutbare mikrobiologische Wohnraumaufwertung“ handelt.
Das Gutachten darf nur von zertifizierten Innenraum-Botanikerinnen und Sporenbewertungsstellen ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt laut Verordnung „regelmäßig zwischen sechs Wochen und einer Heizperiode“. Während dieser Zeit gilt der Schimmel als vorläufig anerkannt.
Besonders streng wird geprüft, ob der Befall eine sogenannte „ästhetische Mindestverwurzelung“ erreicht. Kleine dunkle Flecken in Badecken gelten demnach als „Anfangsbegrünung“. Großflächige Ausbreitungen hinter Schränken können als „vertikale Naturzone“ eingestuft werden. Erst bei „unkoordinierter, aggressiver oder mieterseitig emotional belastender Ausbreitung“ ist eine Neubewertung möglich.
„Nicht jeder schwarze Punkt ist gleich ein Problem“, erklärte Formblatt. „Manche Punkte sind einfach nur sehr kleine Wälder mit schlechter Presse.“
Lüften bleibt Bürgerpflicht
Die Verordnung stellt außerdem klar, dass Mieter weiterhin verpflichtet sind, Schimmel durch korrektes Lüften „in eine sozialverträgliche Wachstumsrichtung“ zu lenken. Vorgesehen ist ein neues Lüftungsprotokoll, das dreimal täglich auszufüllen ist: morgens, mittags und rückwirkend.
Darin müssen Uhrzeit, Fensterstellung, Luftfeuchtigkeit, subjektives Wandempfinden sowie die ungefähre Stimmung des Schimmels dokumentiert werden. Wer das Protokoll nicht lückenlos führt, kann sich später nicht darauf berufen, die Raumbegrünung sei überraschend entstanden.
„Eigenverantwortung ist ein wichtiger Bestandteil moderner Wohnpolitik“, teilte das Amt mit. „Wer in einer Wohnung lebt, muss bereit sein, mit ihr in einen geregelten Feuchtigkeitsaustausch zu treten.“
Für Berufstätige ist eine digitale Lüftungsersatzbescheinigung geplant. Sie soll bestätigen, dass man grundsätzlich gelüftet hätte, wenn man zu Hause gewesen wäre. Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle.
Vermieter begrüßen „realistische Sicht auf Wände“
Hausverwaltungen reagierten erleichtert auf die Neuregelung. Der Verband Fortschrittlicher Immobilienzustände sprach von einem „überfälligen Schritt hin zu mehr Akzeptanz baulicher Wirklichkeit“. Man dürfe Wohnraum nicht länger an „überholten Trockenheitsidealen“ messen.
„Eine Wohnung ist kein Labor“, sagte ein Verbandssprecher. „Wenn Mieter perfekte Wände wollen, müssen sie auch bereit sein, perfekte Mieten zu zahlen. Schimmel ist in vielen Fällen einfach die bezahlbare Variante von Wandgestaltung.“
Einige Vermieter prüfen bereits, ob die natürliche Raumbegrünung künftig als Modernisierung umgelegt werden kann. Denkbar sei eine „begrünungsbedingte Wohnwertanpassung“, wenn der Schimmel den Raum optisch strukturiere, die Luft sichtbar mache oder Gespräche mit Besuchern erleichtere.
Nach Informationen des Bananenpolitischen Dienstes wird zudem diskutiert, feuchte Keller als „unterirdische Wellnessbiotope“ auszuweisen. Voraussetzung sei, dass mindestens zwei Kartons pro Jahr organisch in die Umgebung übergehen.
Neue Formulare für alte Flecken
Damit es bei der Einstufung nicht zu Unklarheiten kommt, arbeitet die Zentralstelle für Formularwesen an einem bundesweit einheitlichen Schimmel-Erfassungsbogen. Das Formular „S-2030 Grünraum innen“ umfasst 47 Seiten und muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden: eine für den Vermieter, eine für die Behörde und eine für die Wand.
Mieter müssen darin angeben, ob der Schimmel eher punktuell, flächig, wolkenartig, entschlossen oder „verwaltungsnah ausbreitend“ erscheint. Zusätzlich soll ein Lageplan erstellt werden, auf dem sämtliche Sporenflächen maßstabsgetreu verzeichnet sind. Bei Befall hinter Möbeln ist ein gesonderter Antrag auf Einsichtnahme in verdeckte Naturflächen erforderlich.
„Wir wollen die Menschen nicht alleinlassen“, sagte eine Sprecherin der Kommission zur Vereinfachung komplexer Vereinfachungen. „Darum schaffen wir ein transparentes Verfahren, das allen Beteiligten klar zeigt, warum vorerst nichts passiert.“
Für besonders dringende Fälle ist ein Expressverfahren vorgesehen. Dabei wird innerhalb von 90 Tagen bestätigt, dass der Fall grundsätzlich irgendwann bearbeitet werden könnte.
Auch Nebenkostenabrechnung wird angepasst
Die neue Definition soll sich auch auf Nebenkostenabrechnungen auswirken. Wo Schimmel als natürliche Raumbegrünung anerkannt wird, kann künftig eine Pflegepauschale erhoben werden. Sie deckt laut Entwurf „die passive Duldung biologischer Prozesse durch Eigentümerseite“ ab.
Mieterverbände kritisieren die Pläne. Sie warnen davor, dass gesundheitliche Beschwerden künftig als „individuelle Anpassungsschwäche an naturintegriertes Wohnen“ abgetan werden könnten. Besonders problematisch sei, dass Betroffene häufig erst dann Unterstützung erhielten, wenn der Schimmel bereits einen eigenen Briefkasten beantragt habe.
Das Ministerium weist die Kritik zurück. Niemand werde gezwungen, Schimmel gut zu finden. Man müsse ihn lediglich „im Rahmen der wohnpolitischen Gesamtumstände angemessen würdigen“.
Pilotprojekt mit Moosmeldepflicht
In mehreren Modellkommunen soll ab kommendem Jahr zusätzlich eine Moosmeldepflicht getestet werden. Sobald sich in Badezimmerfugen eine zusammenhängende grüne Struktur bildet, müssen Mieter dies der örtlichen Begrünungsstelle anzeigen. Bei besonders vitalem Wachstum kann eine Anerkennungsplakette vergeben werden.
Langfristig plant die Regierung, Schimmelwohnungen in kommunale Klimabilanzen einzurechnen. Jeder Quadratmeter organisch aktive Innenwand könnte dann als „privater Beitrag zur urbanen Anpassungsstrategie“ gelten. Ob Mieter dafür eine Prämie erhalten, ist offen. Sicher sei nur, dass dafür zunächst ein Antrag notwendig wäre.
Zum Abschluss betonte Klaus-Dieter Formblatt, die neue Regelung sei kein Rückschritt, sondern ein „Perspektivwechsel im Umgang mit bewohnter Feuchtigkeit“.
„Früher haben wir gefragt: Warum ist die Wand nass?“, sagte er. „Heute fragen wir: Welche Chancen ergeben sich daraus für eine nachhaltige, mietpreisverträgliche Zukunft?“
Für Wohnungen ohne Schimmel prüft das Ministerium bereits eine Ausgleichsabgabe. Schließlich könne es nicht sein, dass manche Mieter von natürlicher Raumbegrünung profitierten, während andere weiterhin in „ökologisch unterentwickelten Trockenräumen“ lebten.

