Berlin (BPD) – In deutschen Supermärkten beginnt eine neue Ära der verbrauchernahen Kreislaufverwaltung. Nach Angaben aus Handelskreisen führt eine erste große Supermarktkette ab kommender Woche ein Pfandsystem für Einkaufswagenchips ein. Kunden müssen demnach künftig nicht nur einen Chip in den Einkaufswagen stecken, sondern zuvor auch Pfand auf den Chip entrichten, mit dem sie später Pfand auf den Wagen auslösen.
Wie das Unternehmen mitteilte, diene die Maßnahme der „nachhaltigen Rückführung kleinteiliger Einkaufswagenzugangsberechtigungsträger“. Man habe festgestellt, dass Einkaufswagenchips zwar massenhaft ausgegeben, jedoch kaum je „strukturiert zurückgeführt, erfasst oder emotional ausreichend gewürdigt“ würden.
„Der Einkaufswagenchip war bislang ein weitgehend unregulierter Gegenstand im deutschen Versorgungsgeschehen“, erklärte Unternehmenssprecher Rüdiger Klemm auf Anfrage des Bananenpolitischen Dienstes. „Das konnte so nicht bleiben. Wer einen Chip besitzt, besitzt Verantwortung.“
Ein Pfand für den Pfandzugang
Konkret sieht das neue System vor, dass Kunden an der Information einen Einkaufswagenchip gegen eine Sicherheitsleistung von 50 Cent erhalten. Dieser Chip kann anschließend wie gewohnt in einen Einkaufswagen gesteckt werden, um dort einen weiteren Euro freizugeben, sofern zuvor ein anderer Kunde denselben Wagen ordnungsgemäß abgestellt hat. Nach dem Einkauf muss der Chip an einer gesonderten Chiprückgabestelle zurückgegeben werden.
Dort erhalten Kunden ihr Chip-Pfand zurück, sofern der Chip äußerlich unbeschädigt ist, keine unzulässigen Schlüsselbundspuren aufweist und nicht den Eindruck erweckt, „im privaten Umfeld länger als erforderlich aufbewahrt worden zu sein“.
Für die Rückgabe ist ein Bon nicht zwingend notwendig, wird jedoch empfohlen, um „Missverständnisse im Bereich der Eigentumsvermutung“ zu vermeiden. Wer keinen Bon vorlegen kann, muss laut Aushang lediglich glaubhaft versichern, den Chip nicht aus „einem früheren, möglicherweise fremden Einkaufsvorgang“ in den Markt eingeführt zu haben.
„Wir möchten den Menschen nicht misstrauen“, sagte Klemm. „Wir möchten dieses Misstrauen nur sauber dokumentieren.“
Behörde begrüßt geordnete Chipverhältnisse
Unterstützung erhält die Maßnahme vom neu eingerichteten Bundesamt für Umlaufgüter und Kleinstpfand. Dort sieht man in dem Modell einen wichtigen Schritt zur besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse.
„Der deutsche Verbraucher bewegt sich täglich durch komplexe Pfandlandschaften, ohne deren volle verwaltungstechnische Tiefe zu erfassen“, erklärte Amtsreferent Klaus-Dieter Formblatt. „Flaschen, Kisten, Becher, Einkaufswagen, Tragetaschen – überall entstehen Rückgabebeziehungen. Dass ausgerechnet der Einkaufswagenchip bislang ohne eigene Pfandbiografie blieb, war ein systemischer Bruch.“
Nach Einschätzung des Bundesamts könne das neue System langfristig dazu beitragen, „das Bewusstsein für pfandnahe Vorprodukte“ zu stärken. Denn jeder Einkaufswagenchip sei nicht nur ein Stück Plastik oder Metall, sondern „ein temporärer Schlüssel zur Teilnahme am rollenden Konsumgeschehen“.
Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle.
Neue Formulare für alte Einkaufsgewohnheiten
Um den Ablauf zu erleichtern, stellt der Supermarkt künftig das Formular EWC-17b bereit. Darin können Kunden angeben, ob sie den Chip einmalig, regelmäßig, saisonal oder „im Rahmen einer haushaltsüblichen Einkaufsabsicht“ verwenden möchten. Für Familien ist eine Sammelchipnutzung vorgesehen, sofern alle Haushaltsmitglieder unterschreiben, den Chip nicht „zweckentfremdet als Werkzeug, Schlüsselanhänger oder spontanen Gesprächsanlass“ zu nutzen.
Senioren, die noch mit klassischen Ein-Euro-Münzen einkaufen, sollen von der Umstellung zunächst nicht betroffen sein. Allerdings prüfe man bereits, ob Münzen künftig als „nicht zertifizierte Wagenzugangskörper“ eingestuft werden müssten.
„Wir wollen niemandem das Einkaufen erschweren“, betonte der Sprecher. „Wir möchten es lediglich in einen transparenten, nachvollziehbaren und bei Bedarf vollständig abbrechbaren Verwaltungsprozess überführen.“
Kunden, die ihren Chip verlieren, können einen Ersatzchip beantragen. Voraussetzung ist eine eidesstattliche Erklärung, dass der ursprüngliche Chip nicht mehr auffindbar ist, sowie die Bereitschaft, im Wiederauffindungsfall beide Chips unverzüglich der nächstgelegenen Chipannahmestelle zuzuführen. Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden.
Erste Kunden reagieren geordnet überfordert
In ersten Testfilialen kam es bereits zu kleineren Verzögerungen im Eingangsbereich. Mehrere Kunden sollen versucht haben, den Chip direkt in den Wagen zu stecken, ohne zuvor die Chipausgabe zu durchlaufen. Andere wollten ihren Chip nach dem Einkauf behalten, weil sie ihn „ja vielleicht nächste Woche wieder brauchen“.
Dieser Gedanke sei nachvollziehbar, aber gefährlich, heißt es aus Unternehmenskreisen. Ein dauerhaft privat gelagerter Chip entziehe sich dem geregelten Umlauf und könne dadurch „stille Pfandbestände im häuslichen Bereich“ verursachen.
„Wenn jeder einfach einen Chip behält, weiß am Ende niemand mehr, welche Einkaufswagen theoretisch hätten benutzt werden können“, erklärte Formblatt. „Das ist volkswirtschaftlich kaum abbildbar.“
Besonders kritisch sieht das Bundesamt die sogenannten Altchips. Dabei handelt es sich um ältere Werbechips von Versicherungen, Autohäusern, Apotheken oder Parteien, die in vielen Haushalten lose in Schubladen liegen. Sie sollen künftig nur noch nach vorheriger Sichtprüfung eingesetzt werden dürfen. Chips mit politischem Aufdruck werden aus Neutralitätsgründen in manchen Filialen gesondert behandelt.
Digitale Lösung bereits in Prüfung
Langfristig soll das System digitalisiert werden. Geplant ist eine App, mit der Kunden ihren Einkaufswagenchip virtuell beantragen, reservieren, aktivieren und nach dem Einkauf elektronisch abmelden können. Der physische Chip bleibt dabei aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit weiterhin erforderlich.
Die App soll laut Plan beim Betreten des Marktes automatisch erkennen, ob der Kunde chipberechtigt ist. Sollte kein gültiger Chipstatus vorliegen, wird ein Hinweis angezeigt: „Ihr Einkaufswagenzugang konnte nicht eindeutig zugeordnet werden. Bitte wenden Sie sich an die Wartezone für Kleinstpfandangelegenheiten.“
Eine Sprecherin der Kommission zur Vereinfachung komplexer Vereinfachungen nannte das Vorhaben „einen Meilenstein der alltagsnahen Entlastung“. Verbraucher müssten künftig nicht mehr selbst überlegen, ob sie einen Chip dabeihaben. Stattdessen könne diese Unsicherheit „digital unterstützt bestätigt“ werden.
Auch ein Bonusprogramm ist vorgesehen: Wer zehn Chips ordnungsgemäß zurückgibt, erhält einen Treuepunkt. Ab 80 Treuepunkten kann ein Antrag auf bevorzugte Prüfung der Chiprückgabe gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern nach positiver Plausibilitätskontrolle.
Wirtschaft sieht neue Chancen
Im Einzelhandel wird bereits mit zusätzlichen Einnahmen gerechnet. Zwar betont die Supermarktkette, das System sei nicht zur Gewinnerzielung gedacht, sondern diene ausschließlich der Ordnung, Nachhaltigkeit und Erfassung geringfügiger Gegenstände mit hoher symbolischer Wagenrelevanz. Dennoch könnten nicht zurückgegebene Chips künftig als „vorübergehend ruhende Pfandmittel“ bilanziert werden.
Ein Branchenverband begrüßte die Entwicklung vorsichtig. Man sehe darin eine Möglichkeit, Kunden stärker für die „Wertigkeit von Einkaufsprozessen“ zu sensibilisieren. Wer einen Wagen nutzen wolle, solle verstehen, dass ein Einkauf nicht mit dem Betreten des Marktes beginne, sondern mit der ordnungsgemäßen Legitimation zur Wagenfreigabe.
Kritik kommt hingegen von Verbraucherschützern. Sie warnen vor einer „Pfandverschachtelung“, bei der Kunden irgendwann nicht mehr wüssten, ob sie gerade Pfand bezahlen, Pfand zurückfordern oder Pfand benötigen, um Pfand zurückfordern zu dürfen.
Das Unternehmen weist diese Kritik zurück. Gerade durch die neue Regelung werde Klarheit geschaffen. „Bisher musste man einfach nur einen Chip haben“, sagte Klemm. „Das war für viele Menschen zu niedrigschwellig.“
Weitere Pfandstufen geplant
Nach Angaben aus Regierungskreisen wird bereits über eine bundesweite Ausweitung des Modells gesprochen. Im Gespräch sind Pfandbeträge auf Kassentrenner, Nummernzettel an der Fleischtheke sowie auf die kleinen Plastikdinger, mit denen Obsttüten manchmal nicht richtig schließen.
Auch ein Pfand auf Pfandbons sei nicht ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass viele Kunden ihre Pfandbons verlieren, vergessen oder erst nach Tagen in Jackentaschen wiederfinden. Ein Pfand auf den Pfandbon könne hier, so ein internes Papier, „Anreize zur pfandnahen Bonverantwortung“ schaffen.
Besonders ambitioniert ist ein Vorschlag aus dem Bundesministerium für digitale Entschleunigung: Künftig könnten Kunden beim Betreten des Supermarkts einen vorläufigen Einkaufsvorgang beantragen. Erst nach positiver Vorprüfung würden sie einen Chip erhalten, mit dem sie einen Wagen auslösen dürfen, in dem Waren transportiert werden können, deren Kaufabsicht anschließend an der Kasse abschließend festgestellt wird.
Bis dahin soll das neue Chip-Pfand zunächst in 40 Filialen getestet werden. Kunden ohne passenden Chip können weiterhin einen Einkaufswagen mit einer Ein-Euro-Münze nutzen. Allerdings nur vorübergehend: Für Münzen soll nach BPD-Informationen demnächst ein eigenes Rückführungskonzept vorgestellt werden.
Denn, wie Klaus-Dieter Formblatt abschließend erklärte: „Es kann nicht sein, dass Bürger mit Bargeld einfach Dinge in Bewegung setzen.“

