Essen (BPD) – Der fiktive Energieversorger Regionalstrom West hat eine neue Zusatzgebühr für Jahresabrechnungen angekündigt, die Kunden „in besonderem Maße überraschend“ erscheinen. Nach Unternehmensangaben soll das sogenannte Überraschungsabrechnungsentgelt künftig immer dann fällig werden, wenn eine Stromrechnung beim Empfänger „nachweislich zu erhöhter emotionaler Netzlast“ führt.
Betroffen seien vor allem Jahresabrechnungen, bei denen der Nachzahlungsbetrag deutlich von dem abweiche, „was der Kunde innerlich für vertretbar gehalten hat“. Die Gebühr solle helfen, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand abzubilden, der entstehe, wenn Menschen nach dem Öffnen der Rechnung länger als drei Sekunden auf dieselbe Zahl starrten.
„Wir haben festgestellt, dass besonders überraschende Abrechnungen von unseren Kunden intensiver genutzt werden als gewöhnliche Schreiben“, erklärte Unternehmenssprecher Klaus-Dieter Kilowatt am Montag. „Wer eine Rechnung nur liest, verursacht kaum Aufwand. Wer sie aber mehrfach faltet, wieder öffnet, fotografiert, an Verwandte schickt und anschließend schweigend aus dem Fenster schaut, nimmt eine erweiterte Abrechnungserfahrung in Anspruch.“
Überraschung gilt als Zusatzleistung
Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich bei der neuen Gebühr nicht um eine Preiserhöhung, sondern um eine „transparenzbegleitende Zusatzposition“. Die Überraschung selbst sei schließlich ein klar messbarer Mehrwert innerhalb des Abrechnungsprozesses.
„Viele Kunden unterschätzen, wie viel Arbeit in einem Betrag steckt, mit dem niemand gerechnet hat“, sagte Kilowatt. „Eine normale Rechnung informiert. Eine überraschende Jahresabrechnung hingegen bewegt, verunsichert und führt zu spontanen Haushaltskonferenzen. Das ist eine deutlich komplexere Dienstleistung.“
Die Gebühr soll in drei Stufen erhoben werden. Bei leichter Überraschung, etwa einem kurzen Hochziehen der Augenbrauen, fallen 4,90 Euro an. Bei mittlerer Überraschung, erkennbar an wiederholtem Nachrechnen mit dem Taschenrechner des Handys, werden 12,80 Euro berechnet. Die höchste Stufe „existenzielle Tarifreflexion“ kostet 29,95 Euro und gilt laut Unternehmen, wenn Kunden den Umschlag direkt neben alte Verträge, Kontoauszüge oder abgelaufene Garantiebelege legen.
Eine Sprecherin der Zentralstelle für gefühlte Preisentwicklung begrüßte das Modell grundsätzlich. „Es ist ein wichtiger Schritt, Preisüberraschungen nicht länger unentgeltlich im Raum stehen zu lassen“, erklärte sie. „Wenn Verbraucher schon überrascht werden, sollte dieser Vorgang sauber bepreist, dokumentiert und gegebenenfalls in Raten emotional verarbeitet werden.“
Nachzahlung allein reicht nicht mehr aus
Der Anbieter betont, dass nicht jede hohe Nachzahlung automatisch gebührenpflichtig sei. Entscheidend sei der individuelle Überraschungsgrad. Dieser werde anhand eines mehrstufigen Bewertungsverfahrens ermittelt, das unter anderem Verbrauch, Abschlagshöhe, Kontostandnähe zum Monatsende und die Häufigkeit des Satzes „Das kann doch nicht sein“ berücksichtige.
Kunden könnten der Einstufung widersprechen, müssten dafür jedoch das Formular ÜB-17 „Erklärung zur abweichenden Überraschungswahrnehmung“ ausfüllen. Darin sei anzugeben, ob man die Jahresabrechnung tatsächlich überraschend, lediglich unangenehm oder „im Rahmen der allgemeinen Lebensenttäuschung erwartbar“ gefunden habe.
„Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden“, teilte das Unternehmen mit. Die Bearbeitung dauere voraussichtlich vier bis sechs Abrechnungszeiträume. In dringenden Fällen könne zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden, sofern die Überraschung noch frisch sei und nicht bereits durch Gespräche im Freundeskreis abgebaut wurde.
Besonders streng will Regionalstrom West bei Kunden vorgehen, die ihre Abrechnung mehrfach online abrufen. „Wer dieselbe Schockzahl wiederholt lädt, belastet nicht nur unser Kundenportal, sondern auch die eigene Erwartungsinfrastruktur“, erklärte Kilowatt. „Hier müssen wir verursachungsgerecht abrechnen.“
Ministerium prüft bundesweite Überraschungsordnung
Auch in politischen Kreisen wird das Modell bereits aufmerksam beobachtet. Nach Angaben aus Regierungskreisen prüft eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für wirtschaftliche Ernüchterung, ob überraschende Jahresabrechnungen künftig einheitlich klassifiziert werden sollen. Ziel sei eine bundesweit vergleichbare Skala von „leicht irritierend“ bis „familienintern erklärungsbedürftig“.
„Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse“, hieß es aus dem Umfeld der zuständigen Fachabteilung. Man wolle verhindern, dass Verbraucher in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich stark überrascht würden, ohne dass dies ordnungsgemäß erfasst werde.
Geplant sei außerdem ein amtlicher Überraschungsrechner, bei dem Bürger vorab prüfen könnten, ob sie beim Öffnen einer Stromrechnung mit einer gebührenpflichtigen Reaktion rechnen müssen. Das Tool solle allerdings erst starten, sobald geklärt sei, ob Ladezeiten von mehr als 45 Sekunden bereits als vorbereitende Verunsicherung gelten.
Verbraucherschützer zeigten sich zurückhaltend entsetzt. Zwar sei es grundsätzlich problematisch, Menschen für ihre Reaktion auf hohe Kosten zusätzlich zur Kasse zu bitten. Andererseits lobte ein fiktiver Verband die klare Struktur. „Früher wussten viele Kunden nicht, warum sie sprachlos sind“, sagte eine Sprecherin. „Jetzt steht es wenigstens als eigene Position auf Seite drei.“
Kunden sollen Überraschung künftig anmelden
Regionalstrom West plant derweil weitere Vereinfachungen. Künftig sollen Kunden bereits im Vorfeld angeben können, wie überrascht sie voraussichtlich sein werden. Wer mit einer hohen Nachzahlung rechnet, kann seine Überraschung rabattiert vorbuchen. Wer behauptet, nicht überrascht zu sein, obwohl die Abrechnung objektiv überraschend wirkt, muss mit einer nachträglichen Plausibilitätsprüfung rechnen.
Außerdem soll es einen neuen Abschlag „Emotionalstrom Komfort“ geben. Für monatlich 6,99 Euro erhalten Kunden eine sanfter formulierte Jahresabrechnung, in der Nachzahlungen nicht mehr als Betrag, sondern als „finanzielle Entwicklung mit Klärungsbedarf“ dargestellt werden. Die Summe bleibt unverändert, wird jedoch in einer beruhigenden Schriftgröße ausgewiesen.
„Wir möchten niemanden überfordern“, sagte Kilowatt. „Darum bieten wir künftig verschiedene Darstellungsformen an: klassisch, behördlich, hoffnungsvoll gerundet oder vollständig in Tabellenform, damit der Ernst der Lage erst nach dem dritten Blick erkennbar wird.“
Für besonders empfindliche Haushalte soll zudem eine Zustellung in Etappen möglich sein. Dabei erhalten Kunden zunächst nur den Briefkopf, drei Tage später den Abrechnungszeitraum und nach einer weiteren Karenzfrist den eigentlichen Betrag. Diese Variante sei kostenpflichtig, könne aber helfen, „die Überraschung sozialverträglich zu strecken“.
Am Ende zeigte sich das Unternehmen überzeugt, mit der neuen Gebühr ein Stück mehr Fairness in den Strommarkt zu bringen. Schließlich sei es nicht gerecht, wenn Kunden, die ihre Rechnung gelassen hinnehmen, genauso behandelt würden wie Menschen, die nach dem Öffnen spontan alle Lampen ausschalten.
Die erste überraschungsbasierte Abrechnung soll bereits im kommenden Quartal verschickt werden. Auf Wunsch können Kunden vorab eine Benachrichtigung erhalten, dass demnächst eine Benachrichtigung über eine spätere Abrechnung vorbereitet wird. Diese Vorabinformation ist kostenlos, sofern sie keine Erwartungen auslöst.
„Amtlicher Realitätsabgleich:
Während Behörden noch prüfen, ob Strompreise gefühlt oder tatsächlich steigen, können Bürger ihre echten Stromkosten bereits selbst vergleichen.“

