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Deutschland 2030: Hausaufgaben nur noch mit Vorabantrag

Wer künftig etwas lernen möchte, muss zunächst nachweisen, dass der Lernvorgang verwaltungstechnisch vorgesehen war.

Musterstadt (BPD) – Schülerinnen und Schüler in Deutschland sollen ihre Hausaufgaben ab dem Schuljahr 2030/31 nicht mehr einfach erhalten, erledigen oder vergessen dürfen. Stattdessen müssen sie die Bearbeitung schulischer Aufgaben künftig vorab digital beantragen. Das geht aus einem gemeinsamen Entwurf des Bundesministeriums für digitale Entschleunigung, der Zentralstelle für Formularwesen und der neu geschaffenen Fachgruppe „Lernprozesse mit Genehmigungsvorbehalt“ hervor.

Demnach dürfen Hausaufgaben nur noch dann ausgegeben werden, wenn zuvor ein digitaler Hausaufgabenantrag der Kategorie H-17b gestellt, geprüft, zwischengespeichert, pädagogisch vorbewertet und verwaltungsseitig freigegeben wurde. Ziel sei es, die bisher „unkontrollierte Zirkulation von Übungsaufgaben im häuslichen Bereich“ nachvollziehbarer zu machen.

„Wir haben festgestellt, dass viele Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben bislang ohne ausreichende Antragstiefe erledigt haben“, erklärte ein Sprecher der zuständigen Koordinierungsstelle. „Das mag auf den ersten Blick effizient wirken, führt aber langfristig zu gefährlichen Erwartungen an einfache Bildungsabläufe.“

Lernen nur nach Freigabe

Konkret müssen Lehrkräfte künftig spätestens 72 Stunden vor Ausgabe einer Hausaufgabe im Portal „LernVorab 2030“ einen Antrag erstellen. Darin sind unter anderem Fach, Klassenstufe, voraussichtlicher Schwierigkeitsgrad, häusliche Belastungsprognose, erwarteter Seufzfaktor sowie die pädagogische Dringlichkeit der Aufgabe einzutragen. Zusätzlich muss angegeben werden, ob die Aufgabe mit Bleistift, Kugelschreiber, Tablet, Lineal oder „innerer Ablehnung“ bearbeitet werden soll.

Schülerinnen und Schüler erhalten anschließend eine digitale Vorankündigung, die jedoch noch nicht zur Bearbeitung berechtigt. Erst nach erfolgreicher Zustimmung durch mindestens zwei schulische Instanzen, eine kommunale Lernaufsicht und die automatische Plausibilitätsprüfung des Systems darf mit der eigentlichen Hausaufgabe begonnen werden.

„Wichtig ist, dass Kinder nicht einfach aus einem spontanen Bildungsimpuls heraus tätig werden“, sagte Klaus-Dieter Formblatt, Sonderbeauftragter für häusliche Lernverwaltung. „Bildung braucht Struktur. Und Struktur braucht Eingabemasken.“

Für besonders dringende Hausaufgaben soll es ein beschleunigtes Verfahren geben. Dieses trägt den Namen „Hausaufgabe Express Plus“ und soll laut Entwurf innerhalb von sieben bis neun Werktagen über die grundsätzliche Zulässigkeit einer zeitnahen Bearbeitung entscheiden. Eine tatsächliche Fristverkürzung sei damit jedoch nicht verbunden.

Vergessene Hausaufgaben werden transparenter

Auch das Vergessen von Hausaufgaben soll künftig neu geregelt werden. Wer eine Aufgabe nicht erledigen konnte, muss dies nicht mehr mündlich vor der Klasse erklären, sondern über das Formular „H-22: Nachträgliche Nichterbringung häuslicher Bildungsleistung“ digital melden. Als mögliche Gründe stehen unter anderem „Hund“, „Drucker“, „WLAN“, „familiäre Störungslage“, „Systemwartung“, „unvorhergesehene Müdigkeit“ und „pädagogisch nicht abschließend geklärte Motivation“ zur Auswahl.

Lehrkräfte sollen dadurch entlastet werden. Statt individueller Ausreden müssen sie künftig nur noch standardisierte Begründungscodes prüfen. Das Ministerium spricht von einem „wichtigen Beitrag zur Modernisierung schulischer Ausweichkommunikation“.

„Der Satz ‚Ich habe die Hausaufgaben vergessen‘ war über Jahrzehnte verwaltungsrechtlich unterentwickelt“, hieß es aus der Zentralstelle für Formularwesen. „Künftig kann endlich sauber unterschieden werden zwischen einfachem Vergessen, qualifiziertem Vergessen, vorsätzlicher Nichtbearbeitung und strukturell bedingter Aufgabenferne.“

Bei wiederholtem Vergessen ist ein Beratungstermin vorgesehen, der ebenfalls vorab beantragt werden muss. Wird der Termin vergessen, entsteht automatisch ein Folgeantrag.

Eltern erhalten Einspruchsrecht gegen Mathe

Eltern sollen in das neue Verfahren umfassend eingebunden werden. Sie erhalten künftig über das Elternportal „MeinKindMussNoch“ Einsicht in beantragte, genehmigte, abgelehnte und vorläufig zurückgestellte Hausaufgaben. Gegen einzelne Aufgaben kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch eingelegt werden, sofern eine Begründung mit mindestens 300 Zeichen vorliegt.

Besonders bei Mathematikaufgaben rechnet das Ministerium mit einem erhöhten Einspruchsaufkommen. Daher soll für Rechenaufgaben ab Klasse 5 eine gesonderte Belastungsampel eingeführt werden. Grün bedeutet „üblich nervig“, Gelb steht für „familiär erklärungsbedürftig“, Rot kennzeichnet Aufgaben, bei denen laut Verwaltung „mit häuslicher Unruhe, Taschenrechnerkonflikten oder dem Satz ‚Das haben wir früher anders gemacht‘ zu rechnen ist“.

„Wir wollen Eltern nicht überfordern, sondern ihnen die Möglichkeit geben, Überforderung ordnungsgemäß zu dokumentieren“, erklärte eine Referatsleiterin für schulnahe Prozessbegleitung. „Das stärkt das Vertrauen in ein Bildungssystem, das nicht immer funktioniert, aber immerhin nachweisen kann, warum.“

Für Referate, Gruppenarbeiten und Bastelprojekte soll es eigene Sonderverfahren geben. Insbesondere Aufgaben mit Tonkarton, Schuhkarton, Plakatkarton oder elterlicher Abendbeteiligung gelten künftig als genehmigungspflichtige Großvorhaben.

Lehrkräfte begrüßen zumindest die Druckversion

In Schulen fällt die Reaktion gemischt aus. Während einige Lehrkräfte den zusätzlichen Aufwand kritisch sehen, begrüßen andere die Möglichkeit, Hausaufgaben künftig nicht mehr pädagogisch begründen zu müssen, sondern nur noch verwaltungstechnisch.

„Wenn ich früher gesagt habe, die Kinder sollen den Text lesen und drei Fragen beantworten, wirkte das manchmal zu direkt“, erklärte ein Lehrer aus Musterstadt. „Künftig kann ich auf Paragraf 4 Absatz 3 der Hausaufgaben-Vorbeantragungsverordnung verweisen. Das nimmt viel Emotionalität aus dem Lernen.“

Auch Klassenarbeiten könnten langfristig in das System eingebunden werden. Geplant ist eine digitale Voranmeldung zur potenziellen Vorbereitung auf mögliche Leistungsüberprüfungen. Schüler sollen dann frühzeitig angeben, ob sie beabsichtigen zu lernen, so zu tun als ob oder erst am Abend vorher panisch aktiv zu werden. Die Angaben seien unverbindlich, könnten aber statistisch ausgewertet werden.

Das Bundesamt für gefühlte Zuständigkeit sieht darin einen Fortschritt. Bildung werde dadurch „messbarer, kontrollierbarer und im Zweifel verschiebbarer“. Man müsse weg von der Vorstellung, schulische Aufgaben könnten einfach gestellt, verstanden und erledigt werden. Das sei, so ein Sprecher, „ein sehr analoger Gedanke“.

Pilotprojekt startet mit Passwortproblemen

Das neue System soll zunächst an 240 Pilotschulen getestet werden. Zum Start ist eine Einführungsphase von sechs Monaten vorgesehen, in der noch keine Hausaufgaben beantragt werden können, da zunächst die Zugänge zur Beantragung der Antragsberechtigung freigeschaltet werden müssen. Die dafür notwendigen Zugangsdaten sollen per Elternbrief verteilt werden, sobald das Druckerpapier genehmigt ist.

Schon jetzt weist das Ministerium darauf hin, dass es in den ersten Wochen zu Verzögerungen kommen könne. Man bitte Schulen, Eltern und Kinder um Geduld. Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse.

Für den Fall technischer Störungen liegt bereits ein Notfallplan vor. Sollte das Portal ausfallen, müssen Hausaufgaben ersatzweise auf Papier beantragt werden. Das entsprechende Formular kann online heruntergeladen werden, sobald das Portal wieder funktioniert.

Langfristig plant die Bundesregierung, das Verfahren auf weitere Bereiche des Schulalltags auszuweiten. Ab 2032 sollen auch Pausen, Tafeldienste, freiwilliges Melden und das heimliche Abschreiben von Tischnachbarn digital erfasst werden. Für besonders engagierte Schülerinnen und Schüler ist zudem eine Lernbereitschaftsanzeige geplant, die vor jedem eigenständigen Bildungsversuch auszufüllen ist.

Klaus-Dieter Formblatt zeigte sich optimistisch: „Unser Ziel ist ein modernes Bildungssystem, in dem niemand mehr versehentlich etwas lernt, ohne dass es vorher korrekt eingetragen wurde.“

Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden.

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