Berlin (BPD) – Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein neues Entlastungspaket beschlossen, das nach übereinstimmender Einschätzung mehrerer Ministerien zwar keine messbare finanzielle Entlastung bringt, dafür aber das wichtige Signal sendet, dass die Entlastung politisch weiterhin beabsichtigt bleibt. Nach Angaben aus Regierungskreisen handelt es sich um ein „umfassendes, mehrstufiges und haushaltsnahes Maßnahmenpaket zur strukturierten Wahrnehmung finanzieller Erleichterung“.
Konkret sollen Bürgerinnen und Bürger künftig durch eine Kombination aus Prüfaufträgen, Informationskampagnen, digitalen Merkblättern und einer zentralen Entlastungsübersicht unterstützt werden. Diese Übersicht zeigt auf, an welchen Stellen eine Entlastung grundsätzlich denkbar wäre, wenn haushalterische, organisatorische, rechtliche, technische, europäische und stimmungspolitische Voraussetzungen irgendwann erfüllt sein sollten.
„Wir haben ein Paket geschnürt, das den Menschen zeigt: Der Staat sieht ihre Belastung“, erklärte ein Sprecher des neu eingerichteten Bundesamts für rechnerische Entlastung. „Dass daraus nicht zwingend eine Entlastung folgt, ist kein Mangel, sondern Ausdruck seriöser Regierungspolitik.“
Entlastung zunächst nur konzeptionell
Das Paket umfasst nach Regierungsangaben insgesamt 47 Einzelmaßnahmen, von denen 46 zunächst geprüft, beobachtet, weiterentwickelt oder in ein späteres Gesamtverfahren überführt werden sollen. Die verbleibende Maßnahme sieht vor, dass auf der Internetseite der Bundesregierung eine neue Unterseite mit dem Titel „Entlastung verstehen“ freigeschaltet wird.
Dort können Bürger anhand eines interaktiven Rechners feststellen, wie hoch ihre theoretische Entlastung ausfallen könnte, wenn die Entlastung bereits beschlossen, finanziert, umgesetzt und rückwirkend genehmigt worden wäre. Der Rechner gibt anschließend eine unverbindliche Orientierungszahl aus, die aus rechtlichen Gründen ausdrücklich nicht mit Geld verwechselt werden darf.
„Viele Menschen fragen sich, warum am Monatsende weniger übrig bleibt“, sagte eine Sprecherin der Kommission zur Vereinfachung komplexer Vereinfachungen. „Wir wollen diesen Menschen helfen, besser einzuordnen, warum das so bleibt.“
Die Bundesregierung spricht von einem „Paradigmenwechsel in der Entlastungskommunikation“. Künftig solle nicht mehr ausschließlich gefragt werden, ob Bürger tatsächlich mehr Geld haben. Entscheidend sei vielmehr, ob sie ausreichend darüber informiert wurden, dass man über mehr Geld gesprochen habe.
Bürger sollen durch bessere Begriffe profitieren
Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Umbenennung mehrerer Belastungen. So sollen steigende Kosten künftig nicht mehr automatisch als Belastung gelten, sondern je nach Einzelfall als „dynamischer Finanzierungsimpuls“, „haushaltsnahe Mitwirkungsverpflichtung“ oder „individuell spürbarer Zukunftsbeitrag“ bezeichnet werden.
Nach Einschätzung des Bundesministeriums für fiskalische Gefühlspflege könne dies die subjektive Wahrnehmung der Bürger erheblich verbessern. Wer etwa bisher von „höheren Ausgaben“ gesprochen habe, solle künftig von „erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten am öffentlichen Bedarf“ sprechen.
„Sprache ist ein wichtiges Entlastungsinstrument“, erklärte Staatssekretärin Dr. Henrike Saldenstand bei der Vorstellung des Pakets. „Wenn ein Bürger nicht weniger zahlt, aber präziser versteht, warum er mehr zahlt, ist bereits ein erster Schritt getan.“
Auch die sogenannte „Entlastungsampel“ soll eingeführt werden. Sie zeigt in drei Farben an, wie weit die Entlastung politisch fortgeschritten ist. Grün bedeutet, dass eine Entlastung grundsätzlich wünschenswert wäre. Gelb bedeutet, dass sie innerhalb der Koalition unterschiedlich bewertet wird. Rot bedeutet, dass sie aus Gründen der Gegenfinanzierung zunächst entlastend verschoben wird.
Auszahlung nicht vorgesehen, aber nicht ausgeschlossen
Eine direkte Auszahlung ist im aktuellen Entlastungspaket nicht vorgesehen. Sie werde jedoch ausdrücklich nicht ausgeschlossen, sofern sie nicht gegen Finanzierungsvorbehalte, Zuständigkeitsfragen, technische Umsetzungsrisiken oder die Zielsetzung des Pakets verstoße.
Stattdessen sollen Haushalte einen digitalen Entlastungsnachweis beantragen können. Dieser bestätigt, dass die antragstellende Person grundsätzlich zu einer Gruppe gehört, die von einer Entlastung profitieren könnte, falls eine entsprechende Entlastung existieren würde. Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden.
Für den Antrag sind nach Angaben der Zentralstelle für Formularwesen ein Identitätsnachweis, drei Einkommensnachweise, eine aktuelle Kostenbelastungserklärung, eine Selbstauskunft zur Entlastungserwartung sowie eine formlose Begründung erforderlich, warum eine Entlastung als entlastend empfunden würde.
„Wir müssen verhindern, dass Entlastung ungeordnet bei den Menschen ankommt“, sagte Klaus-Dieter Formblatt, Sonderbeauftragter für strukturierte Antragseingänge. „Gerade in schwierigen Zeiten braucht es klare Verfahren, damit niemand versehentlich zu früh entlastet wird.“
Wirtschaft begrüßt Planbarkeit der Nichtentlastung
Auch die Wirtschaft reagierte nach ersten Stellungnahmen verhalten erleichtert. Zwar bringe das Paket keine unmittelbare Entlastung bei Energie-, Lohnneben- oder Bürokratiekosten, dafür aber Planungssicherheit.
Unternehmen könnten sich nun darauf einstellen, dass die angekündigte Entlastung zunächst nicht in die Kalkulation einbezogen werden müsse. Dies reduziere Unsicherheiten, die durch eine überraschende Verbesserung der Lage hätten entstehen können.
Ein Sprecher des Bundesverbands der vorsichtig Optimistischen erklärte, man sehe „erste positive Ansätze im Bereich der Erwartungsdämpfung“. Wichtig sei nun, dass die angekündigten Prüfprozesse nicht vorschnell zu konkreten Ergebnissen führten. „Die deutsche Wirtschaft braucht Verlässlichkeit. Und verlässlich ist derzeit vor allem, dass nichts zu schnell passiert.“
Die Bundesregierung sieht darin einen Erfolg. Man habe mit dem Paket bewiesen, dass Handlungsfähigkeit nicht zwingend mit Handlung verwechselt werden dürfe. Entscheidend sei, dass die Regierung auf steigende Belastungen nicht untätig reagiere, sondern aktiv ankündige, die Untätigkeit geordnet zu begleiten.
Ministerien teilen Zuständigkeit untereinander auf
Für die Umsetzung des Pakets sollen mehrere Ressorts gemeinsam zuständig sein. Die Koordination liegt zunächst beim Bundesministerium für digitale Entschleunigung, das eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einrichten will. Diese soll bis Ende des Jahres klären, welches Ministerium künftig federführend klären darf, wer die Federführung klärt.
Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle.
Um Doppelstrukturen zu vermeiden, soll außerdem eine zweite Arbeitsgruppe prüfen, ob die erste Arbeitsgruppe ausreichend arbeitsgruppenfähig ist. Die Ergebnisse sollen in einem Zwischenbericht zusammengefasst werden, der anschließend in eine Bund-Länder-Runde eingebracht wird, bevor eine fachliche Einordnung durch den Beirat für nicht unmittelbar umsetzbare Entlastungsvorhaben erfolgt.
„Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse“, hieß es aus Regierungskreisen. Man wolle Bürgern nicht einfach eine Entlastung versprechen, sondern einen transparenten Weg aufzeigen, an dessen Ende möglicherweise eine politische Bewertung stehe.
Bürger reagieren mit vorsichtiger Nicht-Erleichterung
In ersten Reaktionen zeigten sich viele Bürger erwartungsgemäß unentlastet. Einige lobten jedoch, dass das Paket ihre finanzielle Lage zumindest nicht weiter verkompliziere, solange sie den Antrag auf Entlastungsnachweis nicht stellen.
Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen berichtete, sie habe nach Durchsicht der Regierungsunterlagen zwar keine niedrigeren Kosten festgestellt, fühle sich aber „amtlich wahrgenommen“. Dies sei mehr, als man nach der letzten Nebenkostenabrechnung erwartet habe.
Das Bundesamt für rechnerische Entlastung wertet solche Rückmeldungen als Erfolg. In einer internen Auswertung sei die gefühlte Entlastungsnähe bereits um 18 Prozent gestiegen. Grundlage der Berechnung ist ein Modell, das davon ausgeht, dass ein angekündigtes Paket grundsätzlich entlastender wirkt als kein angekündigtes Paket, sofern beide gleich wenig auszahlen.
Für das kommende Quartal plant die Bundesregierung bereits ein Ergänzungspaket. Es soll Bürgerinnen und Bürger entlasten, die durch das erste Entlastungspaket zusätzlich belastet wurden, weil sie Zeit damit verbracht haben, ihre Entlastung zu suchen.
Nach BPD-Informationen trägt das Folgeprogramm den Arbeitstitel „Entlastungspaket II: Jetzt noch näher an der Wirkung“. Eine Auszahlung ist auch dort nicht vorgesehen. Dafür soll erstmals geprüft werden, ob der Begriff „Paket“ künftig ausreichen könnte, um als Teilleistung anerkannt zu werden.

