Berlin (BPD) – Die Bundesregierung hat am Donnerstag ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau vorgestellt. Kernstück der Reform ist die Einführung von 147 neuen Formularen, mit denen Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige antragsberechtigte Stellen künftig nachweisen können, dass sie durch bestehende Bürokratie ausreichend belastet sind, um von künftiger Bürokratie teilweise entlastet werden zu dürfen.
Nach Angaben aus Regierungskreisen handelt es sich um den „größten Entlastungsschritt seit Einführung der dreifachen Eingangsstempelung“. Die neuen Formulare sollen sicherstellen, dass Vereinfachungen nicht versehentlich zu einfach ausfallen.
„Wir haben aus früheren Reformen gelernt“, erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für digitale Entschleunigung. „Wenn man Bürokratie zu schnell abbaut, entsteht ein gefährliches Zuständigkeitsvakuum. Niemand weiß dann mehr, wer etwas nicht bearbeiten darf.“
Entlastung nur bei vollständig belegter Belastung
Das neue Paket sieht vor, dass Bürger zunächst das Formular BÜA-1 „Antrag auf Feststellung eines bürokratischen Entlastungsbedarfs“ ausfüllen müssen. Darin ist auf 23 Seiten darzulegen, welche Formulare sie bisher ausfüllen mussten, warum diese als belastend empfunden werden und ob die Belastung subjektiv, objektiv oder verwaltungstechnisch nicht abschließend bewertbar ist.
Anschließend prüft die Zentralstelle für Formularwesen, ob der Antragsteller überhaupt berechtigt ist, eine Entlastung zu beantragen. Dazu muss das Zusatzformular BÜA-1a „Selbstauskunft über bisherige Antragserfahrung“ eingereicht werden. Wer in den vergangenen zwölf Monaten weniger als fünf amtliche Nachweise erbracht hat, gilt zunächst als „nicht ausreichend bürokratiebetroffen“.
„Es wäre unfair gegenüber stark belasteten Bürgern, wenn auch geringfügig Belastete einfach entlastet würden“, sagte Klaus-Dieter Formblatt, kommissarischer Leiter der neu geschaffenen Kommission zur Vereinfachung komplexer Vereinfachungen. „Bürokratieabbau muss zielgenau erfolgen. Deshalb brauchen wir zunächst eine belastbare Belastungsgrundlage.“
Regierung spricht von historischem Durchbruch
Offiziell soll die Reform dafür sorgen, dass Verfahren künftig transparenter, nachvollziehbarer und besser stapelbar werden. Die 147 Formulare seien nicht als zusätzliche Bürokratie zu verstehen, sondern als „strukturierte Vorentlastungsdokumentation“.
Ein Regierungssprecher wies Kritik zurück, wonach der Abbau von Bürokratie durch neue Bürokratie widersprüchlich wirken könnte. „Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis“, sagte er. „Wir bauen keine Bürokratie auf. Wir schaffen lediglich die notwendigen Verwaltungswege, um ihren Abbau ordnungsgemäß zu begleiten.“
Besonders stolz zeigt sich die Bundesregierung auf das Formular BÜA-37 „Erklärung zur freiwilligen Teilnahme am verpflichtenden Vereinfachungsverfahren“. Dieses soll sicherstellen, dass niemand gegen seinen Willen von Abläufen befreit wird, an die er sich über Jahre mühsam gewöhnt hat.
„Viele Menschen empfinden klare Verwirrung als verlässlicher als unklare Einfachheit“, heißt es in einer internen Handreichung. „Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse.“
Unternehmen sollen schneller warten können
Auch die Wirtschaft soll profitieren. Unternehmen erhalten künftig die Möglichkeit, ihre Bürokratiekosten mithilfe des Formulars WIR-12 „Vorläufige Meldung über vermutete Entlastungsfähigkeit“ anzugeben. Für kleine Betriebe ist zusätzlich eine vereinfachte Kurzfassung vorgesehen, die lediglich 41 Pflichtfelder, sieben Anlagen und eine eidesstattliche Erklärung zur Lesbarkeit der eigenen Unterschrift enthält.
Nach Angaben des Bundesamts für gefühlte Zuständigkeit könnten Unternehmen dadurch „deutlich schneller erkennen, warum ihr Verfahren weiterhin dauert“. Ziel sei nicht, jede Wartezeit zu beseitigen, sondern sie besser zu erklären.
„Wartezeit ohne Aktenzeichen ist Frust“, erklärte eine Sprecherin. „Wartezeit mit Aktenzeichen ist Verwaltung.“
Für besonders belastete Betriebe soll ein digitales Portal eingerichtet werden. Dort können Unternehmer künftig online ein PDF herunterladen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen, erneut hochladen und anschließend postalisch bestätigen lassen, dass der Upload tatsächlich beabsichtigt war. Die Bundesregierung bezeichnet diesen Schritt als „medienbruchbewusste Digitalisierung“.
Bürger sollen aktiv beteiligt werden
Auch Bürgerinnen und Bürger sollen stärker in den Bürokratieabbau eingebunden werden. Wer ein besonders kompliziertes Verfahren melden möchte, kann ab sofort den Antrag BÜA-88 „Hinweis auf mögliche Überkomplexität eines Verwaltungsvorgangs“ stellen. Dieser wird jedoch nur bearbeitet, wenn zuvor nachgewiesen wurde, dass kein einfacherer Hinweisweg existiert.
Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden.
Für Menschen, die sich mit Formularen überfordert fühlen, plant die Regierung zudem eine bundesweite Informationskampagne unter dem Titel „Einfach machen – aber bitte korrekt“. Geplant sind Plakate, Broschüren, Erklärvideos und ein 96-seitiger Leitfaden zur Frage, welche Broschüre für welchen Leitfaden zuständig ist.
„Wir lassen die Bürger mit der Vereinfachung nicht allein“, sagte Formblatt. „Wer nicht weiß, welches Formular er braucht, bekommt künftig ein Formular, mit dem er genau das mitteilen kann.“
Zuständigkeit wird neu verteilt
Die organisatorische Umsetzung übernimmt ein neu gegründeter Koordinierungsrat, dem Vertreter von 19 Ministerien, 42 Fachreferaten, drei Unterarbeitsgruppen und einer Beobachtungsstelle für überhastete Entbürokratisierung angehören. Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle.
Besonders komplizierte Fälle sollen an eine Clearingstelle weitergeleitet werden, die zunächst prüft, ob sie überhaupt klären darf, ob etwas unklar ist. Sollte dies nicht eindeutig feststellbar sein, wird der Vorgang an die Vorprüfstelle für ungeklärte Klärungszuständigkeiten abgegeben.
„Wir wollen vermeiden, dass Bürger versehentlich direkt an die richtige Stelle geraten“, erklärte ein Ministeriumsvertreter. „Das würde Erwartungen wecken, die im weiteren Verfahren nur schwer wieder eingefangen werden könnten.“
Erste Pilotphase startet rückwirkend
Die Reform soll zunächst in einer Pilotphase getestet werden, die nach Regierungsangaben bereits rückwirkend begonnen hat. Betroffene können bis Ende des Quartals Einspruch gegen ihre noch nicht erfolgte Teilnahme einlegen, müssen dafür aber belegen, dass sie vor Beginn der Pilotphase nicht ausreichend über deren rückwirkende Wirkung informiert waren.
Kritiker bemängeln, dass allein das Inhaltsverzeichnis der neuen Formularsammlung 18 Seiten umfasst. Das Ministerium sieht darin dagegen einen Fortschritt: Früher sei vielen Bürgern gar nicht bewusst gewesen, wie viele Möglichkeiten sie hätten, einen Antrag falsch auszufüllen.
„Transparenz bedeutet nicht, dass etwas verständlich sein muss“, stellte der Sprecher klar. „Transparenz bedeutet, dass die Unverständlichkeit sauber dokumentiert ist.“
Nächster Schritt: Bürokratieabbauabbau
Für das kommende Jahr plant die Bundesregierung bereits die nächste Ausbaustufe. Dann soll geprüft werden, ob auch der Bürokratieabbau selbst entbürokratisiert werden kann. Dafür werde aktuell eine Machbarkeitsstudie vorbereitet, deren Ausschreibung nach Abschluss der Vorprüfung zur Ausschreibungsfähigkeit ausgeschrieben werden soll.
Intern ist bereits von einem „Bürokratieabbauabbau“ die Rede. Ziel sei es, die Zahl der Entlastungsformulare langfristig von 147 auf 146 zu senken, sofern die dafür erforderlichen 22 Nachweisblätter fristgerecht eingehen.
Bis dahin empfiehlt die Zentralstelle für Formularwesen allen Bürgern, Unternehmen und Behörden, ihre bisherigen Unterlagen gut aufzubewahren, alphabetisch zu sortieren und im Zweifel mehrfach einzureichen.
Denn, so heißt es abschließend aus Regierungskreisen: „Nur wer seine Belastung vollständig nachweisen kann, hat ein Recht darauf, teilweise davon befreit zu werden.“

