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Kanzleramt prüft, ob Vertrauensfrage auch ohne Vertrauen gestellt werden darf

Vor einer möglichen Abstimmung soll zunächst geklärt werden, ob fehlendes Vertrauen als ausreichende Grundlage für eine Vertrauensfrage gilt oder erst separat beantragt werden muss.

Berlin (BPD) – Das Kanzleramt prüft derzeit, ob eine Vertrauensfrage auch dann gestellt werden darf, wenn das dafür erforderliche Vertrauen bereits vorab nicht mehr eindeutig auffindbar ist. Nach Angaben aus Regierungskreisen sei bislang unklar, ob mangelndes Vertrauen die Vertrauensfrage rechtlich erleichtere, erschwere oder zunächst in einem gesonderten Verwaltungsverfahren nachgewiesen werden müsse.

Auslöser ist dem Vernehmen nach eine interne Unsicherheit darüber, ob eine Regierung für die Stellung einer Vertrauensfrage tatsächlich Vertrauen benötigt oder lediglich glaubhaft versichern muss, dass irgendwo einmal welches vorhanden gewesen sein könnte. Eine abschließende Bewertung liegt noch nicht vor. Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle.

„Wir befinden uns in einem geordneten Prüfprozess zur Feststellung der Feststellbarkeit parlamentarischer Vertrauensreste“, erklärte ein Sprecher des Bundesamts für gefühlte Zuständigkeit am Dienstag. „Es wäre unseriös, eine Vertrauensfrage einfach zu stellen, ohne vorher zu wissen, ob die Frage überhaupt noch Vertrauen verdient.“

Vertrauen soll zunächst inventarisiert werden

Nach Informationen des Bananenpolitischen Dienstes wurde im Kanzleramt eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Titel „AG Restvertrauen 68“ eingesetzt. Sie soll klären, ob Vertrauen als politische Ressource, emotionale Betriebserlaubnis oder haushaltsrechtlich nicht gebundene Stimmungslage zu behandeln ist.

Geplant ist demnach eine bundesweite Vertrauensinventur. Dabei sollen Ministerien, Fraktionen und einzelne Flure des Regierungsviertels angeben, ob dort noch Vertrauen vorhanden, ausgeliehen, versehentlich entsorgt oder bereits in eine andere Legislaturperiode übertragen wurde.

„Es kann nicht sein, dass Vertrauen einfach behauptet oder bestritten wird, ohne dass es vorher ordnungsgemäß nummeriert wurde“, sagte Klaus-Dieter Formblatt, Sonderbeauftragter der Zentralstelle für parlamentarische Befindlichkeit. „Gerade in politisch sensiblen Zeiten brauchen wir belastbare Unklarheit.“

Für die Erhebung soll das neue Formular V-68/0 eingeführt werden. Es trägt den Titel: „Vorläufige Selbstauskunft zur möglichen Nichtexistenz eines Vertrauensverhältnisses bei fortbestehendem Amtsbewusstsein“. Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden.

Kanzleramt warnt vor vorschneller Fragestellung

Im Kanzleramt wird offenbar befürchtet, dass eine zu früh gestellte Vertrauensfrage unbeabsichtigte Klarheit schaffen könnte. Das gelte es zu vermeiden, solange noch die Möglichkeit bestehe, die Lage durch weitere Gespräche, Untergespräche, Sondierungsgespräche und Gespräche über mögliche Gespräche ausreichend offen zu halten.

„Eine Vertrauensfrage darf nicht dazu führen, dass am Ende tatsächlich jemand antwortet“, hieß es aus Regierungskreisen. „Das wäre demokratietheoretisch natürlich möglich, politisch aber ein erheblicher Eingriff in den laufenden Deutungsbetrieb.“

Besonders umstritten ist die Frage, ob Abgeordnete bei einer Vertrauensfrage mit Ja, Nein, Enthaltung oder „grundsätzlich schon, aber derzeit schwierig“ antworten dürfen. Auch die Antwortmöglichkeit „unter Vorbehalt weiterer Abstimmungen“ werde geprüft. Nach Ansicht der Kommission zur Vereinfachung komplexer Vereinfachungen könnte dadurch verhindert werden, dass das Parlament durch eine Abstimmung unnötig zu einer Entscheidung gedrängt wird.

Ein Sprecher betonte, es gehe keinesfalls darum, sich vor der Realität zu drücken. Vielmehr wolle man der Realität Gelegenheit geben, ihren Standpunkt schriftlich nachzureichen.

Ministerien melden unterschiedliche Vertrauensstände

Aus mehreren Ressorts wurden inzwischen erste Rückmeldungen bekannt. Das Bundesministerium für digitale Entschleunigung teilte mit, man habe Vertrauen zuletzt in einem gemeinsamen Ordner abgelegt, könne diesen aber aufgrund einer laufenden Softwareumstellung nicht öffnen. Das Finanzministerium verwies auf fehlende Mittel für neue Zuversicht. Das Innenministerium prüft, ob Vertrauen sicherheitsrelevant ist.

Im Wirtschaftsministerium soll Vertrauen nach interner Darstellung „konjunkturell angeschlagen, aber kommunikativ stabil“ sein. Das Verkehrsministerium wiederum habe erklärt, Vertrauen befinde sich „im Planfeststellungsverfahren“ und könne voraussichtlich nach Abschluss mehrerer Gutachten teilweise freigegeben werden.

„Wir sehen punktuell Vertrauen, aber nicht flächendeckend“, erklärte ein nicht namentlich genannter Regierungsbeamter. „Man muss unterscheiden zwischen Restvertrauen, Übergangsvertrauen, Koalitionsvertrauen, Arbeitsvertrauen und dem Vertrauen, das man nur noch aus Gewohnheit nicht offiziell zurückgibt.“

Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse.

Bürger sollen Vertrauen nachreichen

Auch die Bevölkerung könnte in das Verfahren eingebunden werden. Nach einem Entwurf aus dem Kanzleramt sollen Bürgerinnen und Bürger künftig online angeben können, ob sie der Regierung noch vertrauen, ihr nie vertraut haben oder inzwischen nicht mehr sicher sind, ob Vertrauen das richtige Wort für das ist, was sie empfinden.

Das Portal soll unter dem Arbeitstitel „VertrauDoch.gov“ starten, allerdings zunächst nur werktags zwischen 9:40 und 10:15 Uhr erreichbar sein. Wegen Datenschutzbedenken dürfen Nutzer ihre Angaben erst absenden, nachdem sie bestätigt haben, dass sie der Datenverarbeitung ausreichend misstrauen.

„Bürgerbeteiligung ist uns wichtig, solange sie den internen Zeitplan nicht gefährdet“, sagte eine Sprecherin der Stabsstelle für kontrollierte Beteiligung. „Wer sein Vertrauen verloren hat, kann dies künftig digital melden. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Vertrauenslage 14 bis 18 Monate.“

Für besonders dringende Fälle ist ein Expressverfahren geplant. Dabei wird der Antrag schneller geöffnet, aber nicht schneller bearbeitet.

Neuwahlen erst nach Klärung der Vorfrage zur Vorfrage

Sollte das Kanzleramt zu dem Ergebnis kommen, dass eine Vertrauensfrage auch ohne Vertrauen zulässig ist, müsste anschließend geprüft werden, ob eine erfolgreiche Nichtbeantwortung als politische Stabilität gewertet werden kann. Erst danach könne über weitere Schritte gesprochen werden.

In Regierungskreisen gilt allerdings auch ein anderer Weg als denkbar: Statt die Vertrauensfrage zu stellen, könnte die Regierung eine sogenannte Vertrauensbitte formulieren. Diese hätte den Vorteil, dass niemand unmittelbar abstimmen müsste, alle aber weiterhin erklären könnten, man nehme die Lage sehr ernst.

„Die Vertrauensbitte wäre ein modernes Instrument zwischen Selbstvergewisserung und kollektivem Wegsehen“, erklärte Formblatt. „Sie ermöglicht es, Vertrauen nicht zu besitzen, aber weiterhin darum zu werben, als wäre es haushaltsnah eingeplant.“

Oppositionskreise kritisierten das Verfahren als zu langsam, zu bürokratisch und daher grundsätzlich regierungstypisch. Aus Koalitionskreisen hieß es dagegen, gerade die lange Prüfung zeige, dass man handlungsfähig sei. Schließlich müsse eine Regierung, die nichts überstürze, zumindest noch über ausreichend Zeit verfügen.

Schlussbericht frühestens nach Abschluss der Lage

Die AG Restvertrauen 68 will ihren Abschlussbericht vorlegen, sobald eindeutig feststeht, ob Vertrauen fehlt, fehlt zu fehlen oder nur nicht mehr mehrheitsfähig anwesend ist. Bis dahin soll der Begriff „Vertrauensfrage“ intern durch die neutralere Formulierung „parlamentarisches Befindlichkeitsabgleichsersuchen“ ersetzt werden.

Im Kanzleramt zeigt man sich zuversichtlich. Zwar sei Vertrauen derzeit schwer messbar, politisch umstritten und emotional nicht lieferbar, doch bestehe kein Anlass zur Panik. Man habe bereits ein Prüfverfahren eingerichtet, drei Unterarbeitsgruppen benannt und einen Aktenordner mit der Aufschrift „Vertrauen – bitte nicht öffnen“ angelegt.

„Solange wir prüfen, ob Vertrauen fehlt, ist es zumindest organisatorisch noch vorhanden“, sagte der Sprecher. „Und falls nicht, werden wir unverzüglich klären, wer dafür zuständig gewesen wäre.“

Nach BPD-Informationen soll als nächster Schritt eine Arbeitsgruppe prüfen, ob die Regierung sich selbst noch die Frage stellen darf, ob sie sich die Vertrauensfrage stellen darf. Die konstituierende Sitzung wurde wegen unklarer Zuständigkeit bereits erfolgreich vertagt.

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