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Ministerium prüft, ob Probleme künftig nur noch anders heißen müssen

Eine neue Kommission soll herausfinden, ob ungelöste Fragen durch präzisere Begriffe ausreichend bearbeitet wirken.

Berlin (BPD) – Die Bundesregierung hat eine ressortübergreifende Prüfung eingeleitet, ob gesellschaftliche, politische und verwaltungstechnische Probleme künftig durch Umbenennung zumindest begrifflich gelöst werden können. Wie das zuständige Bundesministerium für strategische Sachverhaltsanpassung mitteilte, solle zunächst untersucht werden, ob der Begriff „Problem“ selbst noch zeitgemäß sei oder Bürgerinnen und Bürger unnötig mit Problemlagen konfrontiere.

Nach Angaben aus Regierungskreisen gilt „Problem“ intern bereits seit Längerem als zu negativ, zu konkret und vor allem zu lösungsorientiert. Künftig könnten schwierige Sachverhalte daher unter Begriffen wie „Gestaltungsanlass“, „Entwicklungssituation“, „kommunikativer Handlungsraum“ oder „noch nicht final positiv formulierter Zustand“ geführt werden.

„Wir wollen nicht vorschnell lösen, was wir zuvor noch nicht ausreichend umbenannt haben“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. „In vielen Fällen entsteht der Eindruck eines Problems nur deshalb, weil es so genannt wird. Hier setzt moderne Regierungskommunikation an.“

Aus Problemen werden Sachverhalte mit Perspektive

Zur weiteren Prüfung wurde die „Kommission zur begrifflichen Entlastung öffentlicher Herausforderungen“ eingesetzt. Sie soll bis Ende des kommenden Jahres einen Zwischenbericht vorlegen, der zunächst klärt, ob ein Endbericht überhaupt noch nötig ist, wenn der Zwischenbericht entsprechend positiv benannt wird.

Den Vorsitz übernimmt Klaus-Dieter Formblatt, bisher Sonderbeauftragter für antragsnahe Verwaltungssprache bei der Zentralstelle für Formularwesen. Formblatt gilt als erfahrener Experte im Bereich der behördlichen Begriffsverschiebung. Unter seiner Leitung wurde bereits aus dem Begriff „Rückstand“ erfolgreich die Formulierung „zeitversetzte Bearbeitung mit Priorisierungsspielraum“.

„Wir haben in den vergangenen Jahren gesehen, dass viele Probleme in der Bevölkerung vor allem deshalb als Probleme wahrgenommen werden, weil sie nicht wie Lösungen klingen“, sagte Formblatt. „Wenn aus einer Wohnungsnot ein verdichteter Unterkunftsdialog wird, ist zwar noch niemand eingezogen, aber die Lage wirkt deutlich bearbeiteter.“

Auch in der Verwaltung stoße der Ansatz auf Zustimmung. Dort sei man seit Jahren daran gewöhnt, Vorgänge nicht durch Abschluss, sondern durch Umbenennung in eine neue Verfahrensphase voranzubringen.

Erste Pilotprojekte in mehreren Ressorts

In einem ersten Modellversuch sollen mehrere bekannte Verwaltungslagen testweise neu benannt werden. Lange Wartezeiten in Behörden heißen künftig „bürgernahe Entschleunigungsfenster“. Fachkräftemangel soll als „arbeitsmarktliche Verfügbarkeitsneuordnung“ geführt werden. Steigende Kosten könnten nach interner Sprachregelung demnächst als „preisliche Dynamisierung mit Teilhabepotenzial“ bezeichnet werden.

Besonders fortgeschritten ist nach BPD-Informationen bereits das Bundesamt für gefühlte Zuständigkeit. Dort wurde ein internes Papier erstellt, wonach Zuständigkeitsprobleme künftig nicht mehr als Zuständigkeitsprobleme gelten, sondern als „offene Kompetenzlandschaften“.

„Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle“, heißt es in dem Papier. „Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse.“

Ein Ministeriumssprecher betonte, es gehe nicht darum, Probleme zu verschleiern. Vielmehr wolle man sie „in einen sprachlichen Rahmen überführen, in dem sie weniger störend auf die Lösungsbereitschaft wirken“. Außerdem müsse verhindert werden, dass Bürger durch allzu klare Begriffe falsche Erwartungen an konkrete Ergebnisse entwickelten.

Bürger sollen entlastet werden

Für Bürgerinnen und Bürger soll die Umstellung nach Angaben des Ministeriums „spürbar unspürbar“ erfolgen. Wer sich künftig über ein Problem beschweren möchte, kann dies weiterhin tun, muss jedoch vorher angeben, ob es sich tatsächlich um ein Problem, eine Herausforderung, einen Prozessimpuls oder lediglich um eine negativ konnotierte Alltagserfahrung handelt.

Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden. Das Formular trägt den Arbeitstitel „Anlage P-17b zur vorläufigen Neubewertung problemnaher Sachverhalte“. Es soll zunächst digital bereitgestellt werden, allerdings nur zu den Öffnungszeiten der zuständigen Serviceseite.

„Wir nehmen die Sorgen der Menschen sehr ernst“, erklärte eine Sprecherin der Kommission. „Gerade deshalb möchten wir vermeiden, dass sie ihre Sorgen weiterhin Sorgen nennen müssen. Das belastet zusätzlich.“

Auch Unternehmen sollen profitieren. Statt über Bürokratiebelastung zu klagen, könnten Betriebe künftig von „regulatorischer Strukturbegleitung“ sprechen. Dies ermögliche eine positivere Berichterstattung und reduziere nach Einschätzung der Kommission den politischen Handlungsdruck, ohne die zugrunde liegenden Verfahren unnötig zu verändern.

Kritik wird ebenfalls umbenannt

Auf mögliche Kritik hat sich das Ministerium bereits vorbereitet. Negative Rückmeldungen sollen künftig nicht mehr als Kritik, sondern als „externe Qualitätssignale mit emotionalem Unterton“ dokumentiert werden. Proteste könnten als „gesellschaftliche Beteiligungsverdichtung“ erfasst werden, während völlige Ablehnung in offiziellen Unterlagen als „deutliches Interesse an weiterer Kommunikation“ gilt.

„Wir wollen keine Debatte unterdrücken“, sagte ein Sprecher. „Wir möchten sie lediglich so benennen, dass sie weniger nach Widerspruch klingt.“

Oppositionelle Einwände wurden im Ministerium bereits als „parlamentarische Begleitgeräusche im Rahmen demokratischer Klangvielfalt“ registriert. Ob darauf inhaltlich reagiert werden müsse, soll eine Unterarbeitsgruppe prüfen. Diese trägt vorläufig den Namen „Arbeitskreis Reaktionsbedarf ohne Vorfestlegung“.

Innerhalb der Bundesregierung wird das Vorhaben als wichtiger Schritt zur Entlastung politischer Entscheidungsprozesse gesehen. Schließlich seien viele Probleme erst dann wirklich belastend, wenn sie gelöst werden müssten. Eine Umbenennung könne hier wertvolle Zeit schaffen, um weitere Prüfungen vorzubereiten.

Nächster Schritt: Lösung wird neu definiert

Langfristig plant die Kommission, nicht nur Probleme umzubenennen, sondern auch den Begriff „Lösung“ zu überprüfen. Dieser sei in der Vergangenheit häufig missverstanden worden, weil er den Eindruck erwecke, am Ende eines Prozesses müsse sich etwas verbessert haben.

Denkbar sei daher, Lösungen künftig als „kommunikativ abgeschlossene Bearbeitungszustände“ zu definieren. Damit könne ein Vorgang bereits dann als gelöst gelten, wenn er ausreichend erklärt, eingeordnet, weitergeleitet oder in eine andere Zuständigkeit übertragen wurde.

„Eine Lösung muss nicht zwingend eine Veränderung der Lage bedeuten“, erklärte Klaus-Dieter Formblatt. „Manchmal reicht es, wenn sich die Lage in der Akte anders anfühlt.“

Zum Abschluss der Prüfung soll ein umfangreicher Maßnahmenkatalog entstehen. Darin werden nach Angaben des Ministeriums keine konkreten Maßnahmen enthalten sein, sondern zunächst Empfehlungen zur angemessenen Benennung möglicher Maßnahmen. Dies sei verwaltungsökonomisch sinnvoller, weil spätere Korrekturen dann nur noch sprachlich vorgenommen werden müssten.

Als erstes sichtbares Ergebnis soll der Begriff „Problem“ aus internen Regierungsvorlagen schrittweise verschwinden. Er wird vorläufig durch die Formulierung „noch nicht vollständig positiv beschriebener Regierungsanlass“ ersetzt.

Ob dadurch tatsächlich Probleme gelöst werden, konnte das Ministerium nicht bestätigen. Man sei aber zuversichtlich, dass diese Frage nach Abschluss der Umbenennung so nicht mehr gestellt werde.

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