StartPolitik & RegierungAusschüsse & KommissionenRegierung gründet Arbeitsgruppe gegen zu viele Arbeitsgruppen

Regierung gründet Arbeitsgruppe gegen zu viele Arbeitsgruppen

Neue Kommission soll bis Ende des Jahres prüfen, warum ständig neue Kommissionen entstehen.

Berlin (BPD) – Die Bundesregierung hat auf die wachsende Kritik an der Vielzahl von Ausschüssen, Runden Tischen, Steuerungskreisen, Beiräten, Sonderstäben und ressortübergreifenden Koordinierungsformaten reagiert und eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie trägt den vorläufigen Namen „Arbeitsgruppe zur strukturierten Reduzierung arbeitsgruppenähnlicher Strukturen“ und soll zunächst ermitteln, wie viele Arbeitsgruppen es überhaupt gibt, bevor entschieden wird, ob weitere Arbeitsgruppen nötig sind.

Nach Angaben aus Regierungskreisen sei der Schritt „ein wichtiges Signal für mehr Übersichtlichkeit im Bereich der Unübersichtlichkeit“. Man habe erkannt, dass Bürgerinnen und Bürger zunehmend den Eindruck hätten, politische Probleme würden nicht gelöst, sondern zur vertieften Befassung weitergeleitet. Diese Wahrnehmung nehme man sehr ernst, hieß es. Deshalb werde sie nun in einem eigenen Gremium ausgewertet.

„Wir wollen der Arbeitsgruppenbildung nicht länger tatenlos zusehen“, erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für digitale Entschleunigung. „Dazu braucht es eine belastbare Analyse, eine koordinierte Vorstrukturierung und selbstverständlich eine Arbeitsgruppe, die sich ausschließlich mit Arbeitsgruppen befasst.“

Zunächst wird die Zuständigkeit geklärt

Die neue Arbeitsgruppe soll nach bisherigem Stand aus 17 Mitgliedern, 9 stellvertretenden Mitgliedern, 4 beratenden Unterarbeitskreisen und einer Beobachtungsdelegation bestehen. Ihre erste Sitzung ist für den kommenden Monat vorgesehen, sofern bis dahin die Geschäftsordnung der Geschäftsordnung beschlossen werden kann.

Ein zentrales Problem sei laut internen Papieren die fehlende Übersicht über bereits bestehende Gremien. Manche Arbeitsgruppen hätten sich offenbar verselbstständigt, andere seien nur noch in Protokollen, Kalendereinladungen oder Erinnerungs-E-Mails auffindbar. In mehreren Ministerien gebe es zudem Hinweise auf Arbeitsgruppen, deren ursprünglicher Zweck nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden könne, die aber aus Gründen der Verfahrenskontinuität weiter tagen.

„Wir wissen derzeit nicht genau, wie viele Arbeitsgruppen es gibt“, sagte Klaus-Dieter Formblatt, kommissarischer Koordinator der Vorprüfstelle für Gremienangelegenheiten. „Gerade deshalb wäre es fahrlässig, ohne weitere Arbeitsgruppe einfach weniger Arbeitsgruppen zu haben.“

Nach erster Einschätzung der Zentralstelle für Formularwesen liegt die Zahl der aktiven, passiven und ruhenden Arbeitsgruppen im Regierungsumfeld zwischen „mehreren“ und „nicht abschließend bezifferbaren“. Eine belastbare Zählung sei schwierig, weil viele Gremien inzwischen Untergremien gebildet hätten, die wiederum über die Reform der Oberarbeitsgruppe beraten.

Weniger Treffen durch mehr Vorbesprechungen

Ziel der neuen Arbeitsgruppe ist es, die Zahl der Arbeitsgruppen langfristig zu senken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, politische Abstimmungsprozesse könnten plötzlich ohne mehrstufige Abstimmungsprozesse auskommen. Geplant ist daher zunächst ein dreiphasiges Verfahren.

In Phase eins sollen alle bestehenden Arbeitsgruppen erfasst werden. In Phase zwei wird geprüft, welche davon zur Reduzierung anderer Arbeitsgruppen beitragen können. In Phase drei soll eine Empfehlung erarbeitet werden, ob zur Umsetzung der Ergebnisse eine Folgearbeitsgruppe, ein Lenkungskreis oder ein befristeter Transformationsbeirat geeigneter wäre.

„Wir dürfen jetzt nicht in hektischen Aktionismus verfallen und vorschnell Gremien abschaffen, nur weil niemand mehr weiß, warum sie existieren“, erklärte eine Sprecherin des Bundesamts für gefühlte Zuständigkeit. „Manche Arbeitsgruppen erfüllen eine wichtige demokratische Funktion, indem sie verhindern, dass Entscheidungen zu früh getroffen werden.“

Besonders sensibel sei die Frage, ob Arbeitsgruppen künftig nur noch gegründet werden dürfen, wenn zuvor eine Arbeitsgruppe bestätigt hat, dass keine bestehende Arbeitsgruppe zuständig ist. Dafür soll ein neues Prüfverfahren entwickelt werden. Der Arbeitstitel lautet: „Gremienfolgenabschätzung vor Einsetzung beratungsähnlicher Einheiten“.

Bürger sollen entlastet werden, indem sie nicht beteiligt werden

Für Bürgerinnen und Bürger soll die Reform nach offizieller Darstellung spürbare Erleichterungen bringen. Zwar sei nicht vorgesehen, dass sich Verfahren unmittelbar beschleunigen. Auch konkrete Entscheidungen seien zunächst nicht Teil des Auftrags. Man verspreche sich jedoch eine „bessere Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse“.

Ein entsprechender Antrag auf Einsicht in die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe kann ab sofort beantragt werden. Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Nachfragen zum Stand der Arbeitsgruppe aus Effizienzgründen gesammelt und voraussichtlich in einer späteren Sitzung behandelt werden, sofern bis dahin ein geeigneter Sitzungspunkt eingerichtet wurde.

Aus Verwaltungskreisen heißt es, man wolle die Bevölkerung vor unnötiger Beteiligung schützen. Zu viele öffentliche Rückmeldungen könnten den Arbeitsprozess verzerren und schlimmstenfalls den Eindruck erwecken, dass die Arbeitsgruppe Ergebnisse liefern müsse.

„Wir nehmen Transparenz sehr ernst“, sagte Formblatt. „Deshalb werden wir zunächst intern klären, welche Teile der Transparenz öffentlich genug sind, um nicht missverstanden zu werden.“

Erste Unterarbeitsgruppe bereits beschlossen

Noch vor der offiziellen Auftaktsitzung hat die neue Arbeitsgruppe nach BPD-Informationen bereits die Einrichtung einer Unterarbeitsgruppe beschlossen. Diese soll prüfen, ob der Name der Hauptarbeitsgruppe zu lang, zu kurz oder in seiner Länge sachlich angemessen ist. Eine weitere Untergruppe befasst sich mit der Frage, ob Arbeitsgruppen künftig als „strukturierte Abstimmungseinheiten“ bezeichnet werden sollten, um die Statistik zu entlasten.

In einem vertraulichen Entwurf wird zudem vorgeschlagen, besonders langlebige Arbeitsgruppen nach zehn Jahren automatisch in „Traditionsgremien“ umzuwandeln. Diese müssten dann nicht mehr regelmäßig Ergebnisse vorlegen, sondern lediglich ihre „historische Beratungsleistung“ dokumentieren.

Ein Sprecher verteidigte das Vorgehen. „Es wäre unseriös, die Zahl der Arbeitsgruppen allein dadurch zu senken, dass man sie nicht mehr Arbeitsgruppen nennt“, sagte er. „Genau deshalb prüfen wir diese Möglichkeit sorgfältig.“

Kritik kommt unterdessen aus der Opposition, die der Regierung vorwirft, das Problem zu verschleppen. Man fordere stattdessen einen Untersuchungsausschuss zur Frage, warum gegen zu viele Arbeitsgruppen ausgerechnet eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde. Die Regierung verwies darauf, dass dieser Vorschlag „inhaltlich sehr nah“ an den eigenen Plänen liege und daher zunächst in die laufende Arbeitsgruppe überwiesen werden könne.

Abschlussbericht frühestens nach Folgeprüfung

Die Arbeitsgruppe soll ihren Abschlussbericht ursprünglich bis Ende des Jahres vorlegen. Allerdings gilt bereits jetzt als wahrscheinlich, dass zunächst ein Zwischenbericht über die Rahmenbedingungen eines möglichen Abschlussberichts erstellt wird. Dieser könnte dann Grundlage für eine Machbarkeitsstudie sein, die prüft, ob Ergebnisse in Papierform, digital oder als weiteres Abstimmungsformat vorgelegt werden.

Im Kanzleramt zeigt man sich dennoch zuversichtlich. Die Maßnahme sei ein „klarer Schritt hin zu einer schlankeren, effizienteren und deutlich besser protokollierten Gremienlandschaft“. Man wolle beweisen, dass der Staat handlungsfähig sei, sofern ausreichend Menschen in ausreichend vielen Räumen ausreichend lange darüber sprächen.

Für die Zukunft plant die Bundesregierung außerdem eine „Kommission zur Vereinfachung komplexer Vereinfachungen“. Diese soll sich mit der Frage befassen, warum Reformen zur Entbürokratisierung regelmäßig neue Nachweispflichten, Begleitdokumente und Koordinierungseinheiten benötigen.

Bis dahin empfiehlt das Bundesamt für gefühlte Zuständigkeit allen Ministerien, vor der Gründung neuer Arbeitsgruppen vorsorglich eine Interessenbekundung zur Nichtgründung einzureichen. Diese werde dann durch die neue Arbeitsgruppe geprüft. Sollte sie erfolgreich sein, könne im nächsten Schritt eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die bestätigt, dass ausnahmsweise keine weitere Arbeitsgruppe erforderlich ist.

WEITERE AMTLICHE ABSURDITÄTEN

Beliebte Meldungen