Berlin (BPD) – Nach der erneuten Forderung der NATO nach mehr Einsatzbereitschaft hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben „umgehend, strukturiert und im Rahmen der verfügbaren Prüfkapazitäten“ reagiert. Noch vor einer möglichen militärischen, logistischen oder politischen Entscheidung solle nun zunächst die nationale Formularlage zur Einsatzbereitschaft umfassend bewertet werden.
Wie das Amt mitteilte, sei es „nicht sachgerecht“, auf internationale Sicherheitsanforderungen voreilig mit konkreten Maßnahmen zu reagieren, solange nicht geklärt sei, ob diese Maßnahmen bereits ordnungsgemäß beschrieben, doppelt geprüft und dreifach abgeheftet werden können.
„Deutschland steht fest an der Seite seiner Bündnispartner“, erklärte ein Sprecher des neu eingerichteten Bundeskoordinierungsstabs für vorbereitende Einsatzbereitschaftsprüfung. „Allerdings muss zunächst nachvollziehbar festgestellt werden, welche Art von Einsatzbereitschaft gemeint ist: tatsächliche, theoretische, haushalterische, kommunikative oder die in Deutschland bewährte verwaltungsfähige Einsatzbereitschaft.“
Erst prüfen, dann bereit sein
Nach Angaben aus Regierungskreisen wurde bereits eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet. Sie trägt den Namen AG NATO-Bereitschaft Formularstand 1.0 und soll bis auf Weiteres klären, ob bestehende Formulare ausreichen oder ob ein neues Leitformular zur Beantragung von Einsatzbereitschaft erforderlich ist.
Im Gespräch ist demnach das Formular EB-17a „Selbstauskunft zur Bereitschaft, bereit zu sein“. Es soll von allen beteiligten Stellen ausgefüllt werden, bevor geprüft werden kann, ob eine Stelle beteiligt ist.
„Wir wollen keinesfalls den Eindruck erwecken, Deutschland sei nicht bereit“, sagte ein hoher Beamter, der aus Gründen der Zuständigkeit anonym bleiben möchte. „Wir sind bereit, die Bereitschaft zu prüfen. Und zwar mit der gebotenen Ernsthaftigkeit, Sorgfalt und einem angemessenen Eingangsstempel.“
Die NATO habe nach Darstellung der Bundesregierung vor allem schnellere Reaktionsfähigkeit, bessere Ausrüstung und klare Zuständigkeiten angemahnt. In Berlin werde dies grundsätzlich geteilt. Unklar sei jedoch, ob „schnell“ im deutschen Verwaltungssinn bereits unter sechs Monaten beginne oder erst nach Abschluss der Beteiligungsverfahren.
Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle
Besondere Schwierigkeiten bereitet laut internen Vermerken die Frage der Zuständigkeit. Zwar gebe es mehrere Ministerien, Behörden, Ausschüsse, Beauftragte und Sondervermögen, die theoretisch mit Einsatzbereitschaft befasst seien. Praktisch sei jedoch noch offen, wer im Ernstfall den ersten Ordner öffnet.
Das Bundesamt für gefühlte Zuständigkeit wurde daher gebeten, eine erste Einschätzung zu erstellen. Diese könne jedoch erst erfolgen, sobald geklärt sei, ob das Bundesamt überhaupt zuständig sei oder lediglich zuständig wirke.
„Zuständig ist zunächst niemand, perspektivisch aber alle“, heißt es in einem Entwurf, der dem Bananenpolitischen Dienst vorliegt. „Die Maßnahme diene der besseren Nachvollziehbarkeit bereits nicht nachvollziehbarer Prozesse.“
Auch die Zentralstelle für Formularwesen wurde eingebunden. Sie prüft derzeit, ob für den Verteidigungsfall ein eigenes Deckblatt erforderlich ist oder ob das bisherige Deckblatt für allgemeine Vorgänge mit sicherheitspolitischer Relevanz ausreicht.
Bundeswehr soll einsatzbereit wirken, ohne Verfahren zu gefährden
Aus dem Verteidigungsumfeld heißt es, die Truppe sei grundsätzlich motiviert, benötige aber „mehr Klarheit über die administrativen Begleitumstände möglicher Geschwindigkeit“. So müsse etwa bei kurzfristigen Verlegungen geklärt werden, ob ein Fahrzeug zunächst als Fahrzeug, militärisches Gerät, haushaltsrelevanter Gegenstand oder bewegliche Einsatzabsicht zu erfassen sei.
Für Panzer, Transportfahrzeuge und größere Ausrüstungsgegenstände ist nach derzeitiger Planung ein neues Formular vorgesehen: BEW-42 „Antrag auf bewegungsähnliche Verbringung eines verteidigungsbezogenen Sachmittels“. Ohne dieses Formular könne ein Gerät zwar technisch fahren, aber nicht verwaltungsrechtlich unterwegs sein.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass Einsatzbereitschaft an fehlender Dokumentation scheitert“, erklärte ein Sprecher. „Noch schlimmer wäre allerdings, wenn sie ohne Dokumentation gelingt.“
Auch die Kommunikation mit den Bündnispartnern soll verbessert werden. Künftig will Deutschland der NATO nicht nur melden, ob bestimmte Fähigkeiten vorhanden sind, sondern auch, in welchem Bearbeitungsstand sich deren Meldbarkeit befindet. Damit wolle man international „Transparenz über den Fortschritt der Fortschrittsdarstellung“ schaffen.
Neue Kommission soll Vereinfachung kompliziert begleiten
Zur weiteren Beschleunigung plant die Bundesregierung die Einsetzung einer Kommission zur Vereinfachung komplexer Vereinfachungen. Ihr Auftrag besteht darin, sämtliche bestehenden Prüf-, Melde- und Abstimmungsverfahren zu vereinfachen, indem sie zunächst eine vollständige Liste aller Verfahren erstellt, die vor einer Vereinfachung geschützt werden müssen.
Den Vorsitz soll der erfahrene Verwaltungskoordinator Klaus-Dieter Formblatt übernehmen. Formblatt gilt in Regierungskreisen als verlässlicher Experte für die Umwandlung akuter Probleme in langfristige Arbeitsaufträge.
„Wir müssen die Einsatzbereitschaft breiter denken“, sagte Formblatt bei der Vorstellung des Gremiums. „Es reicht nicht, bereit zu sein. Man muss auch nachweisen können, dass man bereit gewesen wäre, falls die Bereitschaft rechtzeitig genehmigt worden wäre.“
Die Kommission soll vier Unterarbeitsgruppen bilden: eine für militärische Bereitschaft, eine für zivile Infrastruktur, eine für Zuständigkeitsvermeidung und eine für die sprachliche Harmonisierung des Wortes „sofort“.
Auch Bürger sollen vorbereitet werden
Die Bundesregierung betont, dass Einsatzbereitschaft nicht nur eine Frage von Armee und Regierung sei. Auch die Bevölkerung müsse künftig stärker in die nationale Gesamtbereitschaft eingebunden werden. Geplant ist deshalb eine Informationskampagne mit dem Titel „Bereit sein beginnt beim richtigen Ankreuzen“.
Bürgerinnen und Bürger sollen darin erfahren, wie sie sich im Krisenfall ordnungsgemäß verhalten, ohne bestehende Abläufe zu stören. Unter anderem soll erklärt werden, wann ein Notfall als Notfall gilt, wer ihn feststellen darf und ob für dringende Rückfragen ein Termin erforderlich ist.
Ein entsprechender Antrag kann ab sofort beantragt werden.
Für Unternehmen, Kommunen und kritische Infrastrukturbetreiber ist zudem ein freiwilliger Pflichtcheck vorgesehen. Dabei sollen Betriebe angeben, ob sie im Ernstfall leistungsfähig wären, sofern Strom, Personal, Genehmigungen, Ersatzteile, WLAN und die zuständige Sachbearbeitung verfügbar sind.
„Wir wollen Resilienz nicht nur behaupten, sondern in Tabellenform bringen“, erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums für digitale Entschleunigung. „Nur was in einer Tabelle steht, kann im Zweifel auch als vorbereitet gelten.“
Deutschland sagt schnelle Prüfung zu
International wolle Deutschland mit diesem Vorgehen ein klares Signal senden. Man nehme die Forderungen der NATO sehr ernst und werde daher „ohne vermeidbare Verzögerung“ prüfen, welche Verzögerungen unvermeidbar seien.
In Regierungskreisen wird bereits an einem Zeitplan gearbeitet. Demnach könnte ein erster Zwischenbericht zur Prüfung der Einsatzbereitschaftsprüfung noch vorliegen, bevor die nächste Prüfung des Zwischenberichts eingeleitet wird. Voraussetzung sei allerdings, dass die Hausleitung die Vorlage rechtzeitig zur Vorabstimmung der Abstimmungsfassung freigibt.
Für besonders dringende Fälle soll es künftig ein Eilverfahren geben. Dieses trägt den Arbeitstitel „Einsatzbereitschaft Express“ und soll Bearbeitungszeiten deutlich verkürzen. Statt wie bisher mehrere Monate könnte eine erste Eingangsbestätigung dann bereits nach wenigen Wochen erfolgen.
„Das ist ein wichtiger Schritt“, hieß es aus dem Kanzleramt. „Deutschland wird im Bündnis künftig noch schneller erklären können, warum es noch nicht schneller ist.“
Zum Abschluss der Beratungen stellte die Bundesregierung klar, dass man im Ernstfall selbstverständlich handlungsfähig sei. Sollte die NATO kurzfristig konkrete Unterstützung benötigen, könne Deutschland innerhalb von 48 Stunden eine Arbeitsgruppe entsenden, die vor Ort prüft, welche Unterstützung nach Rücksprache mit Berlin grundsätzlich denkbar wäre.
Bis dahin bleibe die Lage unter Kontrolle. Die Formulare seien in Vorbereitung, die Zuständigkeiten in Bewegung und die Einsatzbereitschaft auf einem guten Weg zur Antragsreife.

